Beim 63. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar haben sich dieses Jahr fünf Arbeitskreise mit verkehrsrechtlichen Entwicklungen befasst, welche die Verkehrssicherheit direkt betreffen. DVR-Hauptgeschäftsführer Stefan Grieger zeigt sich mit den aus Goslar gesendeten Signalen zufrieden und kommentiert die einzelnen Empfehlungen wie folgt:
„Todsünden“
Diskutiert wurden in Goslar die seit Jahrzehnten unveränderten Vorschriften zu den sogenannten Todsünden im Verkehrsrecht, die grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten unter Strafe stellen, durch welches Leib und Leben anderer gefährdet wird.
Hier wird empfohlen, insbesondere die rücksichtslose Gefährdung von Zu Fuß Gehenden in weiteren Fällen mit dem Strafrecht zu sanktionieren. Bislang ist dies nur an Zebrastreifen möglich. Dies will der Verkehrsgerichtstag auch auf Verstöße an Ampeln und bei der Missachtung des Vorrangs beim Abbiegen ausweiten.
Auch bei rücksichtsloser Gefährdung durch die Nutzung elektronischer Geräte soll der Gesetzgeber nach mehrheitlicher Auffassung des Arbeitskreises nachsteuern und die Sanktionsmöglichkeiten durch das Strafrecht ausweiten.
Grieger freut sich besonders über die Empfehlung, eine rücksichtslose und grob verkehrswidrige Gefährdung an Arbeitsstellen, Unfallstellen und liegengebliebenen Fahrzeugen unter Strafe zu stellen. „Das macht deutlich, dass Menschen, die ihren Arbeitsplatz auf und an der Straße haben, besonderen Schutz benötigen. Unfälle mit getöteten Pannenhelfern, Einsatzkräften und Straßenarbeitern verdeutlichen die große Gefahr dieser Situationen. Folgt die Bundesregierung den Empfehlungen, können künftig auch Verstöße bestraft werden, bei denen es gerade so eben noch glimpflich ausgegangen ist.“
Cannabis
Nach der Teillegalisierung von Cannabis standen die verkehrsrechtlichen Vorschriften auf dem Prüfstand. Dazu DVR-Hauptgeschäftsführer Stefan Grieger: „Der Deutsche Verkehrsgerichtstag fordert den Gesetzgeber auf, nachzubessern und eine Nulltoleranz für den besonders gefährlichen Mischkonsum von Alkohol und Cannabis ins Gesetz zu schreiben. Das sollte die nächste Bundesregierung unbedingt berücksichtigen – sofern der im letzten Jahr eingeführte THC-Grenzwert nicht abgeschafft werden sollte.“ Auch die Überprüfung der Fahreignung in Fällen, bei denen der THC-Grenzwert nicht überschritten ist, aber ein Mischkonsum mit Alkohol vorliegt, ist für den DVR eine Verbesserung im Sinne der Verkehrssicherheit.
Fußverkehr
Unter der provokanten Überschrift „Opfer oder Täter“ wurde in Goslar über die Sicherheit und rechtliche Stellung des Fußverkehrs diskutiert. Dazu Grieger: „Es ist erfreulich, dass der Verkehrsgerichtstag viele der Forderungen des DVR zum Fußverkehr aufgegriffen hat, darunter die Errichtung durchgängiger und barrierefreier Fußverkehrsnetze, um einen sicheren und selbsterklärenden Verkehrsraum zu schaffen. Eine Kritik am Nachweis der besonderen örtlichen Gefährdung nach § 45 Abs. 9 S. 3 StVO war dringend fällig – diese steht dem Präventionsprinzip entgegen und schränkt die Handlungsspielräume der Behörden ein, Gefahrenstellen zu entschärfen. Hier muss die nächste Bundesregierung tätig werden, um das Verkehrsrecht an die Vision Zero anzupassen. Überfällig ist auch die geforderte Verdeutlichung des Vorrangs des Fußverkehrs gegenüber abbiegenden Fahrzeugen – die geltende Formulierung, dass nötigenfalls zu warten ist, ist viel zu schwach.“
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Veröffentlicht am: 01.02.2025
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