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Illegale Straßenrennen

Mietwagen künftig leichter einziehen



Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) unterstützt den Gesetzesantrag des Landes Berlin, die Einziehung von Fahrzeugen zu erleichtern, die für illegale Straßenrennen genutzt wurden – auch wenn sie von Mietwagenanbietern stammen. Der DVR ruft die Bundesländer auf, den Antrag am 6. März im Bundesrat zu unterstützen.

Rechtsstaat darf nicht wegsehen


„Illegale Kraftfahrzeugrennen sind die wohl rücksichtsloseste Form von Egoismus im Straßenverkehr“, sagt DVR-Präsident Manfred Wirsch. „Wer für den eigenen Adrenalinkick oder aus Profitgier das Leben unbeteiligter Menschen aufs Spiel setzt, dem scheint nichts heilig zu sein – außer seinem Auto. Der Rechtsstaat darf hier nicht wegsehen, sondern muss konsequent handeln. Bei dieser kriminellen Klientel ist Abschreckung die beste Prävention – und der Verlust teurer Fahrzeuge eine notwendige Sanktion.“

Schuldhaftes Verhalten leichter nachweisen

Das Strafrecht erlaubt derzeit zwar die Einziehung von Fahrzeugen, die für illegale Rennen genutzt wurden. In der Praxis scheitert dies jedoch häufig, wenn das Auto gemietet wurde. Der Gesetzentwurf sieht nun bei bestimmten Delikten eine Verschärfung des Verschuldensmaßstabs vor. So soll es für die Strafverfolgungsbehörden einfacher werden, ein schuldhaftes Verhalten der Vermieter nachzuweisen und das Fahrzeug auch von diesen einzuziehen.

Strafverfolgungsbehörden Handlungsspielräume ermöglichen

„Mit dem Gesetz würden Strafverfolgungsbehörden dringend notwendige Handlungsspielräume erhalten, um illegale Straßenrennen noch wirksamer zu verhindern“, sagt Manfred Wirsch. „Auch das Geschäftsmodell mancher Vermieter, hochmotorisierte Fahrzeuge zu vermieten, bei denen man davon ausgehen kann, dass sie für illegale Straßenrennen genutzt werden, würde damit erschwert.“

Symbolfoto: © Christoph Rieger, DVR 

 


Veröffentlicht am: 09.03.2026

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