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Meldepflicht bei Corona-Infektionen von Haustieren

Ob es die gibt, weiß Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Aktuell herrscht in Deutschland ein Haustier-Boom: Das Interesse an Hund, Katze und Co ist während der Corona-Pandemie stark angestiegen. Leider können sich aber auch Tiere mit Corona anstecken.

Um die Forschung rund um Covid-19 voranzutreiben und mehr über Vorkommen, Ausbreitung und Übertragung der Krankheit zu erfahren, hat die Bundesregierung nun eine Meldepflicht bei Corona-Infektionen von Haustieren eingeführt. Diese gilt seit 14. Juli 2020. Bisher ist bekannt, dass sich Frettchen, Goldhamster, Katzen und selten auch Hunde mit dem Virus anstecken können.

Wichtig zu wissen:
Es besteht keine Pflicht, sein Haustier testen zu lassen. Wenn beispielsweise die Katze aber Krankheitssymptome wie Niesen oder Lethargie zeigt, kann ein Test sinnvoll sein. Insbesondere dann, wenn sich eine Person aus dem Haushalt mit dem Virus infiziert hat. Bei einem positiven Ergebnis meldet dann entweder der Tierarzt oder das Labor die Infektion an die zuständige Behörde, etwa das Veterinäramt.

Übrigens: Die Kosten für einen Corona-Test müssen die Halter selbst übernehmen – außer das Veterinäramt hat den Test angeordnet. Der Test funktioniert wie beim Menschen: Der Tierarzt nimmt einen Rachenabstrich, wenn nötig unter Narkose. Die weiteren Schritte finden dann in Absprache mit dem Tierarzt statt. So sollten Tierhalter infizierte Tiere zum Beispiel nicht mehr nach draußen lassen.

Quelle:
ERGO Group

 


Veröffentlicht am: 22.07.2020

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