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Förderstopp für alte Photovoltaikanlagen

Lohnt sich der Betrieb einer Ü20-Anlage trotzdem?

Als vor 20 Jahren die ersten Hausbesitzer eine neue Photovoltaikanlage auf ihrem Dach installierten, galten sie als Pioniere. 2021 läuft die Förderung für die ersten Solaranlagen aus.

Für rund 20.000 Haushalte läuft zum Jahresende die Förderung zur Energieeinspeisung nach dem EEG aus. Eigentümer von Photovoltaikanlagen erhalten dann für ihren Strom keine Vergütung vom Netzbetreiber mehr. Denn der ist nicht mehr verpflichtet, den Solarstrom privater Haushalte abzunehmen. Doch die Anlagen produzieren weiter. Welche Möglichkeiten haben die privaten Betreiber? Den Strom selbst verkaufen? Oder für den Eigenbedarf verwenden?

Anlagen weiterbetreiben?

Die Pioniere der ersten Generation sind wieder gefordert. Ihre Anlagen sind abgeschrieben und es fallen nur noch Betriebskosten an. Sie stehen vor der Frage: verschrotten oder weiterbetreiben? Trotz Wegfall der Förderung kann der Weiterbetrieb der Anlage wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll sein. „Zunächst sollte die vorhandene Anlage technisch geprüft werden, am besten mit einem Elektriker und einem Energieberater. Erst dann sollten Anlage-Betreiber entscheiden, wie sie den Strom verwenden wollen, der ab 2021 nicht mehr abgenommen oder vergütet wird“, rät Jan Ebert von der BHW Bausparkasse.

Je höher der Eigenverbrauch, desto besser

Aus Sicht der Deutschen Energie-Agentur (dena) ist es am wirtschaftlichsten, den Eigenverbrauch zu maximieren. Je höher der ist, desto größer auch der Spareffekt. „Jede selbst erzeugte Kilowattstunde spart aktuell für Strom etwa 30 Cent“, so Ebert. Verdoppeln lässt sich der Eigenverbrauch mit einem Speicher. Tagsüber zu viel erzeugter Strom wird in speziellen Batterien gespeichert – und abends verbraucht. Und warum nicht E-Bike oder Elektroauto mit dem eigenen Strom betanken? Auch das kann den Eigenverbrauch deutlich erhöhen.

Quelle:
pixabay / br-no /BHW Bausparkasse

 


Veröffentlicht am: 13.01.2021

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