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Wortklauberei (51): Man kann nie genug regeln

Kommentar von Peter Schwerdtmann, cen



Früher war alles einfacher. Lange Autos zeigten den Reichtum ihrer Besitzer. Heute gibt es viel mehr Reiche als damals. Doch die Länge allein zählt nicht mehr. Die Autos wurden rund einen halben Meter kürzer, aber gut zehn Zentimeter höher, heißen dann SUV und sind – wie einst die großen Limousinen – Objekt der Empörung der Verkehrswender.


Nun wird ihnen Übermotorisierung vorgeworfen. Aber auch das trifft es nicht, denn alles ist relativ, sind doch 95 Prozent unserer Autos übermotorisiert für Stadt- und Landstraßen. Und nun? Die zündende Idee kommt einmal mehr aus der phantasiebegabtesten Ecke des Europaparlaments: Schauen wird aufs Gewicht! Reiche und ihre Autos sind oft adipös.

Mag sein, das war der Gedankengang der Grünen-Politikern Karima Delli, als sie in den Entwurf für eine Neuregelung der EU-Vorschriften um die Fahrerlaubnis eine Gewichtsgrenze für den Führerschein vorschlug. „Focus online“ berichtet, es solle für alle PKW-Führerscheine der Klasse B (alte Klasse 3) künftig eine Obergrenze für das zulässige Gesamtgewicht von 1800 Kilogramm gelten (bisher 3500 kg). Wer schwerere Autos kauft, kann ab einem Alter von 21 Jahren einen „kleinen Lkw-Führerschein“ – die B+“-Fahrerlaubnis – erwerben und darf damit aber nur noch 110 km/h fahren. Wer gegen die Regeln verstößt, dem hat Frau Delli „wirksame und abschreckende Sanktionen“ zugedacht.

Zur Begründung heißt es im Entwurf des Berichts an das EU-Parlament, besonders schwere Personenkraftwagen (SUV) seien anfälliger für Zusammenstöße als leichte Personenkraftwagen. „Da in der EU immer größere und schwerere Fahrzeuge in Verkehr gebracht werden, ist der Führerschein der Klasse B für diese Fahrzeuge nicht mehr geeignet.“ Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft kommt seiner Studie vom März 2022 allerdings zu einem dazu unpassenden Fazit: „Allgemein kann allerdings konstatiert werden, dass diese Fahrzeuggattung (gemeint sind SUV) nicht häufiger in Unfälle mit Personenschaden verwickelt sind,…als konventionelle Personenwagen auch.“ Trotzdem: Willkommen in einer besseren Zukunft, lieber Leser! Für Ihren Volkswagen ID 3 erwerben Sie doch gern einen kleinen Lkw-Führerschein. Wenn Sie 21 Jahre alt sind, dürfen Sie zwar schon seit vier Jahren den Dienst an der Waffe leisten, aber kein kompaktes Elektroauto fahren.

Ironie kommt nicht an. Doch in diesem Fall ist der Reiz zu groß, auf die guten Seiten der Regelung hinzuweisen. Mit der Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h wächst die Reichweite des ID 3. Und das ist gut so. Entscheidender ist aber der Einfluss der neuen Regeln auf den sozialen Fortschritt. Denn es ist von hohem pädagogischen Wert, vor den Augen der Gesellschaft der Gutmeinenden ein Symbol der Überheblichkeit, des Geldes und des Individualismus zu ächten.

Was rät man dem verwirrten Verbraucher für den Fall, dass die Vorschrift über uns kommt? Man muss ja nicht gleich rechtsradikal wählen. Denn unter 1,8 Tonnen bieten die Hersteller eine Reihe attraktiver SUV an. Zum Beispiel den neuen VW Tiguan, am besten mit Dieselmotor. Damit wäre sein Kohlendioxid-Fußabdruck über alles nicht wesentlich schlechter als der eines ID 3. Aber er könnte sich im Rahmen der Vorschriften freier bewegen und auf klimaneutralen Diesel warten. Der VW ID 4 mit seinem Gewicht von 2,2 Tonnen bietet diesen Ausweg nicht.

Foto: Autoren-Union Mobilität

 


Veröffentlicht am: 23.09.2023

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