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Juristen und Verbände diskutieren Fragen des Verkehrsrechts

... auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar



In der kommenden Woche diskutieren Experten auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar (23.–26.1.) aktuelle Fachthemen aus allen Bereichen des Verkehrsrechts. Dazu gehört zum Beispiel die Diskussion, ob bei Trunkenheitsfahrten oder solchen unter Drogeneinfluss die Einziehung des Fahrzeugs ermöglicht werden sollte.

Dafür existiert derzeit keine Regelung im Strafgesetzbuch (StGB). Lediglich in einigen europäischen Rechtsordnungen gibt es entsprechende Bestimmungen. Bisher werden in Deutschland bei der Teilnahme an illegalen Kraftfahrzeugrennen, dem Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie bei Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz in gravierenden Fällen Fahrzeuge beschlagnahmt.

Die gleiche Maßnahme aufgrund einer Fahrt unter Alkohol oder Drogen scheitert nach Auffassung von Gerichten und Fachjuristen daran, dass das vom Täter geführte Kraftfahrzeug notwendige Voraussetzung ist, um die Tat zu begehen und kein sogenanntes Tatmittel ist. So sieht es beispielsweise auch der Automobilclub von Deutschland, der in Goslar in diversen Arbeitskreisen vertreten ist. Die Fälle von Fahrten unter Alkohol und anderen Rauschmitteln hätten in der Vergangenheit nicht zugenommen, so dass die bisherigen Sanktionen ausreichend seien. Der gerichtlich angeordnete Führerscheinentzug sei sachgerecht und für die Betroffenen ein spürbarer Eingriff in die Lebensgestaltung. Der Deutsche Verkehrsicherheitsrat (DVR) vertritt eine andere Meinnung. Er hält den drohenden Fahrzeugverlust für ein zusätzliches Abschreckungsmittel und damit für einen weiteren Beitrag zur Verkehrssicherheit.

Diskutiert wird in Goslar auch das Problem des „Punktehandels“. Meist vorbelastete Kraftfahrer überlassen es im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens Unbeteiligten sich als Fahrer auszugeben. Damit sollen ein Fahrverbot und weiterer Punkteeintrag beim eigentlichen Fahrer vermieden werden. Das bleibt nicht selten straflos. Der DVR spricht sich dafür aus, diese Rechtslücke zu schließen. „Es ist unbegreiflich, dass Punkte in Flensburg durch gewerbliche Angebote auf Strohleute übertragen werden können. Eine kleine, aber unbelehrbare Gruppe an zahlungsfähigen Personen, wird nicht sanktioniert, nimmt weiterhin am Straßenverkehr teil und stellt eine Gefahr für die Verkehrssicherheit aller dar“, beklagt DVR-Präsident Manfred Hirsch. Er verweist darauf, dass die Justizministerkonferenz der Länder das Bundesjustizministerium bereits 2018 aufgefordert habe eine abschreckende Sanktionierung einzuführen und die Rechtslücke zu schließen.

Große Wellen schlägt der Vorschlag von Justizminister Buschmann, Fahrerflucht bei Unfällen ohne Personenschaden lediglich als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Um sicherzustellen, dass niemand auf seinem Schaden sitzenbleibt, soll es Meldestellen geben. Lediglich wer Personenschäden verursacht, ohne sich zu erkennen zu geben, soll noch strafrechtlich belangt werden können.

Der DVR sieht in dem Vorschlag aus Berlin die Chance, „praxisgerecht und rechtssicher zu definieren, wie man sich nach einem Unfall ohne Personenschaden verhalten muss.“ Eine Reform müsse aber unbedingt sicherstellen, dass Unfallflucht von der Bevölkerung nicht als Kavaliersdelikt wahrgenommen werde und kein enormer Ermittlungsaufwand bei Polizei und Justiz entstehe. Fraglich sei vor allem, ob eine Verletzung der anderen Unfallbeteiligten in der Praxis immer erkannt wird, oder gar behauptet werden könnte, man habe diese nicht bemerkt.

Der AvD appelliert grundsätzlich an alle Kraftfahrer, auch bei kleineren Schäden vor Ort mit dem anderen Beteiligten die persönlichen Daten auszutauschen. Das gilt umso mehr bei schweren Unfällen mit verletzten Personen. Kaum jemand kann vor Ort bei Sachschäden abschätzen, ob ein Bagatellschaden vorliegt, so dass ein Warten an der Unfallstelle zur Vorbereitung der Schadenregulierung sowie gegebenenfalls eine Meldung bei der Polizei ratsam ist, so der Automobilclub.

Immer mehr Reisen werden unter Nutzung unterschiedlichster Verkehrsmittel organisiert und gebucht. Treten Störungen wie Verspätungen oder Annullierungen auf, gelten unterschiedliche Rechtsvorschriften für Bahn-, Bus-, Schiffs- und Luftverkehr. Die EU-Kommission hatte im November 2023 einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der erstmals Vorschriften zum Schutz von Fahrgästen, die auf einer Reise verschiedene Verkehrsmittel (Busse, Züge und Flugzeuge) nutzen, enthält. Auch dies wird in einem Arbeitskreis erörtert.

Sind unverschuldet Anschlüsse bei einer Reise mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln verpasst, müssen den Betroffenen nach ihrer Wahl anderweitige Beförderungen zu vergleichbaren Bedingungen oder eine Rückerstattung der gezahlten Entgelte zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehört nach Überzeugung des AvD auch kostenlose Verpflegung und Unterbringung auf der Route, wenn sich die Weiterfahrt ohne eigenes Zutun verzögert. Nach Annullierung gebuchter Fahrten ist nach Auffassung des AvD jedem Reisenden mindestens der gesamte Preis für die Teilstrecke zu erstatten. Wird etwa ein Anschlussflug oder ein gebuchter Zug verpasst, sieht der AvD eine Entschädigung in Höhe von 75 Prozent des Gesamtpreises als gerechtfertigt an. (aum)

 


Veröffentlicht am: 19.01.2024

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