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Bundesrat stimmt für mehr Bio im Diesel

... und das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz



Der Bundesrat hat am 22.3.2024 die 10. Bundes-Immissionsschutzverordnung (10. BImSchV) sowie das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) verabschiedet.

Damit können künftig Dieselkraftstoffe mit höherem Bioanteil und auch aus ausschließlich erneuerbaren Quellen getankt werden, wie zum Beispiel HVO (Hydrierte Pflanzenöle) und e-Fuels. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und der Verband der Automobilindustrie begrüßten die Entscheidung.

Demnach soll Diesel B10 (Diesel mit einem Beimischungsanteil von bis zu zehn Prozent Biodiesel) eingeführt und der aktuelle B7-Kraftstoff weiter als Bestandssorte erhalten bleiben. Außerdem soll der Weg für paraffinischen Dieselkraftstoff freigemacht werden, damit künftig HVO (Hydrotreated Vegetable Oil) und GtL (Gas-to-Liquid) auch als Reinkraftstoff an Tankstellen verfügbar sind. Die bisherige Verpflichtung, neben E10 auch Super-Benzin E5 anzubieten, soll hingegen fallen. Das Kfz-Gewerbe hält diese Entscheidung für sinnvoll, da die bisherige Regelung die Kapazitäten vieler Tankstellen überschreitet und außerdem die Verfügbarkeit anderer alternativer Kraftstoffe bremse. In etlichen EU-Ländern sei Super E5 bereits nicht mehr vorgeschrieben, da die meisten Pkw mit E10 fahren können und alternativ auch noch Super Plus angeboten wird.

„Heute ist ein guter Tag für die Umwelt und das Klima. Erneuerbare Kraftstoffe können einen maßgeblichen Beitrag zur Defossilisierung vor allem der Bestandsflotte und damit zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor leisten. Auf dem Weg zu klimaneutralem Verkehr sind erneuerbare Kraftstoffe die passende und dringend notwendige Ergänzung zur tragenden Säule Elektromobilität“, sagte VDA-Präsidentin Hildegard Müller. Selbst wenn das Ziel der Bundesregierung von 15 Millionen E-Autos bis 2030 erreicht werde, würden immer noch rund 35 Millionen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor auf deutschen Straßen unterwegs sein, verdeutlichte sie noch einmal. „Auch der Fahrzeugbestand muss einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können – hier sind erneuerbare Kraftstoffe der zentrale Hebel“, so Müller.

„Welche Kraftstoffe die Tankstellenbetreiber anbieten, sollte ihnen freistehen, solange es zum Klimaschutz beiträgt. Neben einer höheren Beimischungsquote könnte auch jetzt schon die Energiesteuer auf CO2-neutrale Kraftstoffe gesenkt werden. Das wäre echte Technologieoffenheit“, sagte Jürgen Hasler, ZDK-Geschäftsführer Politik.

Alternative Kraftstoffe aus regenerativer Energie müssen zur Einhaltung der Klimaschutzziele auch in der Schifffahrt verstärkt genutzt werden, heißt es in der Beschlussvorlage. Die derzeitige Beschränkung von Schiffskraftstoffen allein auf der Basis von Erdöl sei im Hinblick auf die Klimaschutzanforderungen nicht mehr zeitgemäß und deshalb zu streichen. „Neben Flüssigerdgas und Methanol sind auch Ammoniak und Wasserstoff Alternativen zu Schiffskraftstoffen auf der Basis von Erdöl.“ (aum)

Foto: Autoren-Union Mobilität/Audi

 


Veröffentlicht am: 23.03.2024

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