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Im Ausland drohen Rasern empfindliche Strafen

... beispielsweise in Österreich



Jetzt beginnt für viele Menschen die Zeit des Sommerurlaubs. Doch statt entspannt zu starten und schon den Weg zum Ferienort zu genießen, wollen viele so schnell wie möglich dorthin gelangen. Dabei werden dann auch schon mal Geschwindigkeitsbeschränkungen nonchalant ignoriert.

Das kann in einigen europäischen Ländern allerdings unschöne Folgen haben: wenn etwa das Auto beschlagnahmt und versteigert wird. Spätestens dann dürfte der Erholungswert des Urlaubs gegen Null tendieren, wenn man die Heimreise früher als geplant und ohne das eigene Fahrzeug antreten muss.

Gerade ein bei Deutschen sehr beliebtes Urlaubsland geht jetzt rigoroser gegen Raser vor: In Österreich ist seit März 2024 bei massiven Verstößen gegen die Geschwindigkeitsvorgaben auch eine Beschlagnahmung des Autos möglich. Im ungünstigsten Fall ist das Reisefahrzeug nicht nur an Ort und Stelle weg, sondern es wird sogar versteigert. Von dem Erlös gehen dann 70 Prozent an den österreichischen Verkehrssicherheitsfonds und der Rest an das jeweilige Bundesland, in dem der Verkehrssünder auffällig wurde.

In einigen EU-Staaten drohen darüber hinaus weitere drakonische Strafen in Form von hohen Geldbußen und sogar Haft. Damit gehen nach der Schweiz, Italien und Dänemark nun eben auch Österreich und Polen härter gegen Raser und Alkoholsünder vor, wie der ADAC warnt. In Dänemark gibt es demnach für den Tatbestand, bei dem ein Auto beschlagnahmt werden kann, einen sehr treffenden Begriff: „Vanvidsbilisme“. Zu Deutsch „wahnsinniges Fahren“. Dafür gilt seit 2021 das „Vanvidskørsel“-Gesetz. Als eine solche Wahnsinnsfahrt wird in unserem nördlichen Nachbarland eingestuft, wenn Fahrer mehr als 100 km/h zu schnell unterwegs sind bzw. ein Tempolimit um mehr als 100 Prozent überschreiten.

Aber auch ab zwei Promille sowie bei schweren Unfällen mit Personenschaden unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann in Dänemark das Auto beschlagnahmt werden. Das „Vanvidskørsel“-Gesetz erlaubt es zudem, das Auto zu versteigern. Und zwar unabhängig davon, wem der Wagen gehört. Darüber entscheidet am Ende ein Gericht. Seit April 2021 bis 2023 sollen nach Angaben des dänischen Justizministeriums bereits rund 3.200 Fahrzeuge von Rasern eingezogen worden sein. So zum Beispiel der Wagen eines deutschen Ehepaares, das mit 107 km/h innerorts geblitzt wurde. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrug nur 50 km/h. Die Folge: Auto weg und versteigert, Heimreise im Zug.

Ein anderes typisches Beispiel für das rigorose Vorgehen dänischer Behörden gegen Raser, das Schlagzeilen machte: 2022 fiel der Polizei ein Sportwagenfahrer auf einer Autobahn mit mehr als 210 km/h statt der erlaubten 110 km/h auf. Ein Gericht verdonnerte den eiligen Autofahrer anschließend zu 20 Tagen Knast, das Auto wurde eingezogen und zugunsten der Staatskasse versteigert. Pikantes Detail in dem Fall: Der Sportwagen gehörte dem Raser nicht einmal, das Fahrzeug war von einem Freund nur geliehen. Und der wiederum hatte das Auto lediglich geleast. Dennoch kam das Fahrzeug zur Versteigerung…

Und nun auch Österreich. Dort gelten seit diesem Jahr härtere Regeln für Geschwindigkeitsvergehen. Wer innerorts mehr als 80 km/h zu schnell fährt oder außerorts mit 90 km/h ein Tempolimit überschreitet, muss auch in dem südlichen Nachbarland inzwischen damit rechnen, dass sein Wagen beschlagnahmt wird. Bei Wiederholungstätern genügen schon 60 bzw. 70 km/h zu viel, wie der ADAC mahnt. Nach Einschätzung der Juristen des Automobilclubs können von der Gesetzesnovelle auch in Deutschland zugelassene Fahrzeuge getroffen werden. Eine Beschlagnahme soll dort demnach allerdings nur möglich sein, wenn der Fahrer auch gleichzeitig Eigentümer ist.

In Italien verliert ebenfalls seinen „fahrbaren Untersatz“, wer mit einem Blutalkoholgehalt ab 1,5 Promille ein Kraftfahrzeug bewegt. Dann wird das Auto oder Zweirad beschlagnahmt, eingezogen und versteigert. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass dem Fahrer der Wagen, das Motorrad oder die Vespa auch gehört. Sonst wird das Fahrzeug nur beschlagnahmt und geht an den Halter bzw. die Mietwagenfirma zurück, so der ADAC. In dem Fall verdoppelt sich allerdings das Fahrverbot in Italien, das normalerweise ein bis zwei Jahre beträgt. Hinzu kommen zwischen 1.500 und 6.000 Euro Geldbuße sowie in Extremfällen gegebenenfalls sechs bis zwölf Monate Haft. Bei Fahren unter Drogeneinfluss können italienische Gerichte ebenfalls die Einziehung und Versteigerung eines Fahrzeugs veranlassen.

Regelkonformes Fahren ist auch in der Schweiz angesagt. Dort drohen Rasern nämlich Gefängnisstrafen: Wer mit 70 km/h zu viel in 30er-Zonen erwischt wird, innerorts 100 statt 50 km/h fährt oder außerorts mit 60 km/h und auf der Autobahn mit 80 km/h über dem Tempolimit unterwegs ist, kann einen eidgenössischen Knast für mindestens ein Jahr von innen begutachten. Wohlgemerkt ohne Bewährung.

Daher sollten sich Urlauber vor dem Überschreiten von Grenzen nicht nur genauestens über die Verkehrsregeln in den jeweiligen Reiseländern informieren, sondern diese auch befolgen – im eigenen Interesse wie auch dem der Verkehrssicherheit.

Quelle: GOSLAR INSTITUT

 


Veröffentlicht am: 13.06.2024

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