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Wieder falsche Pannenhelfer unterwegs

... vor allem in Ost- und Südosteuropa



Der ADAC warnt vor falschen Pannenhelfern, die sich als „Gelbe Engel“ des Clubs ausgeben und viel Geld für Abschlepp- und teils unnötige Werkstattleistungen verlangen. Außer in Ungarn und Serbien sind die Betrüger jetzt auch vermehrt in Bulgarien, Kroatien und Slowenien aktiv. Außerdem sind die Slowakei, Litauen und Polen betroffen.


Um die Urlauber in die Falle zu locken, nutzen die Betrüger Fahrzeuge in der farblichen Gestaltung der Pannenhilfe-Autos, mit dem Logo des Clubs oder der Aufschrift „Im Auftrag des ADAC“. Manche sehen dabei täuschend echt aus, andere Betrüger sind nicht ganz so sorgfältig und kommen dann schon einmal mit einem Wagen mit der Aufschrift „ACDC“. Auch das Personal tritt im Gewand der ADAC-Straßenwachtfahrer auf. Aber: Im Ausland betreibt der Automobilclub keine eigene Straßenwacht-Flotte und die dortigen Vertragspartner dürfen weder auf ihren Fahrzeugen noch an Werkstätten ADAC-Logos verwenden, betont der Club. Einzige Ausnahme: In Norditalien ist ein Gelber Engel ganzjährig als Pannenhelfer für den ADAC tätig.

Besonders offensichtlich ist die Taktik vieler Betrüger, bereits an der Autobahn zu warten und direkt nach einer Panne aufzutauchen, um ihre Dienste anzubieten. Anrufversuche der Premium- oder Plus-Mitglieder beim Auslandsnotruf können fehlschlagen, da die Kriminellen Störsender in ihren Fahrzeugen installiert haben, die die Telefonverbindung verhindern. In einer solchen Situation sollten Autofahrer ihr Fahrzeug abschließen, sich einige Meter entfernen und von dort den ADAC-Auslandsnotruf kontaktieren.

Auf jeden Fall sollte man sein Auto oder Wohnmobil niemals unbeobachtet lassen oder auf unbewachten Parkplätzen übernachten, warnt der Allgemeine Deutsche Automobilclub weiter. Es gibt Fälle, in denen Betrüger nachts unbemerkt die Fahrzeuge manipuliert haben um am nächsten Tag für mehrere tausend Euro in bar „zu helfen“.

Wenn der ADAC die falschen Pannenhelfer, beispielsweise mittels Foto von Nummernschildern, identifizieren kann, wird mit Unterstützung des lokalen Partnerclubs immer juristisch vorgegangen, zum Beispiel mit einer Abmahnung. Betrugsanzeigen können aber nur die Geschädigten erstatten. (aum)

Foto: Autoren-Union Mobilität/ADAC

 


Veröffentlicht am: 20.07.2024

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