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Morgengruß von Helmut Harff: Einfach mal nachlesen

Das kann doch nicht so schwer sein



Es gibt bis zur der gerade anstehenden Haushaltsdebatte des Bundestages nur ein Thema: Flüchtlinge und deren Abwehr. Wobei, dieses Thema hat das Zeug zu einem Dauerbrenner bis zur Bundestagswahl in gut einem Jahr. Doch worüber reden wir eigentlich? Über was redet man da aber eigentlich? Über Migranten, über Asylsuchende, über wen sonst noch?

Ich habe den Eindruck, dass selbst die damit tagtäglich befassten Menschen da ständig etwas durcheinander bringen. So ist zu Flüchtlingen beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu lesen: „Laut Artikel 1A der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Flüchtling eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will“.  In unssrem Grundgesetz heißt es dazu in Paragraf 16 a, Absatz 1 ganz einfach: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“. In Absatz zwei ist zu lesen: „(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.“.

Dann gibt es noch die Migranten. Das sind, so ist bei der Bundeszentrale für politische Bildung zu lesen: „Der Begriff Migrant_in ist ein Oberbegriff für Zugewanderte und Abgewanderte und bezieht sich auf Personen, die von einem Land in ein anderes Land ziehen. In Deutschland gelten Personen, die im Ausland geboren und nach Deutschland gezogen sind als Migrantinnen und Migranten.“.

Erstere genießen zuerst einmal bei uns Asylrecht, kommen aber nicht her, um hier eine Zeit oder dauerhaft zu leben, sondern ja wohl nur so lange, wie ihr Asylgrund besteht. Keine Frau aus Afghanistan ist noch Asylantin, wenn in ihrer Heimat Frauen nicht mehr diskriminiert, unterdrückt werden.

Doch was sind all die Männer und Frauen, die bei uns ein besseres Leben suchen, weil zuhause Krieg und/oder Hunger herrscht? Wenn ich das richtig sehe, so sind das verdammt arme Menschen, die aber hierher immigrieren, auch wenn sie genau vor Krieg und Hunger flüchten. Zumindest die müssten ihren Lebensunterhalt selber verdienen. Geht das nicht gleich, so bekommen sie Unterstützung vom Staat, müssten aber dennoch eine Tätigkeit nachweisen. Das sollte auch kein Problem sein, denn tausende von Vereinen, sozialen Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, aber auch von Klein-Unternehmern, die sich alle keine oder nicht mehr Mitarbeiter leisten können, wären froh über helfende Köpfe und Hände. Eine bessere und schnellere Integration ist kaum denkbar.

Gar nicht denkbar ist, dass ich jetzt nicht mit der Besten Frau der Welt frühstücke.

Ich wünsche Ihnen ein genussvolles Frühstück.

Gratulation allen, die heute Namenstag haben:  Diethard, Isabella, Carlo, Niels

Foto: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 10.09.2024

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