Der Hauptanteil des jüngst beschlossenen Sondervermögens Infrastruktur soll in den Verkehrssektor fließen, fordern die Verkehrsminister der Bundesländer. Deshalb soll der Bund nun einen Verkehrsinfrastrukturfonds schaffen, um eine schnelle und unbürokratische Verteilung der vorgesehenen Mittel zu ermöglichen.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) befürchtet derweil, dass die Gegenfinanzierung des geplanten Sondervermögens Infrastruktur zu einer weiteren Verteuerung des motorisierten Individualverkehrs in Deutschland führen wird. Auch ein Sondervermögen für Infrastruktur entstehe nicht „im luftleeren Raum“, erklärte dazu jetzt ZDK-Präsident Arne Joswig.
Bundestag und Bundesrat stimmten kürzlich einem Sondervermögen des Bundes in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Infrastruktur zu. Dieses soll auf zwölf Jahre gestreckt werden. Zur Infrastruktur gehören allerdings neben Investitionen in Verkehrsvorhaben unter anderem auch Stromtrassen, der Telekommunikationsbereich, die Digitalisierung und die Sanierung von Bildungseinrichtungen sowie Krankenhäusern. Das Sondervermögen wird über Kredite finanziert.
Langfristig müssten auch diese Kredite aus dem Staatshaushalt zurückgezahlt werden, betont ZDK-Chef Joswig. Deshalb treibt den Verband die „ernsthafte Sorge“ um, dass sich bei der Suche nach Einnahmequellen die Diskussion sehr schnell auf Themen, wie etwa eine Pkw-Maut, die alle Autofahrer gleichermaßen belastet, konzentrieren dürfte. Stattdessen müsse wieder zum Finanzierungskreislauf ‚Straße finanziert Straße‘ bei der Verwendung der Einnahmen der Lkw-Maut zurückgefunden werden, fordert Joswig.
Derartige Überlegungen wären angesichts der „vielfältigen und üppigen Einnahmequellen im Straßenverkehr – insbesondere durch Steuern auf Kraftstoffe und Kraftfahrzeuge, wie auch die CO2-Bepreisung und Lkw-Maut sowie neuerdings die um das Dreißigfache erhöhten Anwohner-Parkgebühren in Städten und Gemeinden – völlig unangebracht“, argumentiert der Verband. Immerhin spüle der Straßenverkehr insgesamt 80 Milliarden Euro jährlich in die öffentlichen Kassen, erläutert Joswig. Bei Ausgaben von Bund, Ländern und Kommunen von derzeit rund 20 Milliarden Euro für die Straßeninfrastruktur bedeutet das aus Sicht des ZDK „keinen guten Deal für die Autofahrer“. Auch die geplanten hohen Investitionen in öffentliche Infrastruktur rechtfertigten keine Mehrbelastung des motorisierten Individualverkehrs, stellt der ZDK-Präsident klar.
Bei ihrer jüngsten Konferenz in Nürnberg hoben die Verkehrsminister der Länder die großen Finanzierungsbedarfe im Bereich der Verkehrsinfrastruktur besonders hervor – nicht zuletzt die notwendigen Sanierungs- und Erhaltungsvorhaben. Dazu stellten die Ressortchefs fest, dass ein erheblicher Anteil des Sondervermögens für die Verkehrsinfrastruktur bereitgestellt werden müsse, da sie eine wesentliche Bedingung für eine leistungs- und wettbewerbsfähige Wirtschaft in Deutschland und Europa, für klimafreundliche Mobilitätsangebote und die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, darstelle, wie die Verkehrsrundschau berichtet.
Demnach meldeten die Verkehrsminister auch Ansprüche auf Gelder aus dem Sondervermögen Verteidigung sowie aus dem Klima- und Transformationsfonds an. Letztere könnten unter anderem für die Elektrifizierung von Bahnstrecken genutzt werden, was zur Dekarbonisierung beitrage, sagte Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU). Er fügte zur Begründung hinzu, dass etwa Verteidigungsgelder benötigt würden, um bestimmte Verkehrswege auf Straße und Schiene bezüglich ihrer Traglast für militärische Zwecke zu ertüchtigen, so die Verkehrsrundschau.
Weitere Ansprüche an das Sondervermögen brachten einige Minister mit Blick auf ihre jeweiligen Bundesländer vor. So drängte etwa Brandenburgs Verkehrsminister Detlef Tabbert (BSW) auf zusätzliche Investitionen in den Ausbau der Bahn nach Polen und in Straßen um die Flughafenregion. Die Bahnstrecke von Frankfurt/Oder in Richtung Polen sei bereits voll ausgelastet und auch die Autobahn A12 Richtung Polen bereits voll, zitiert die Süddeutsche Zeitung den Minister. Tabbert plädierte demnach ferner dafür, zu prüfen, ob mehr Investitionen in die Straßen Richtung Flughafen BER und in den Umlandgemeinden erforderlich würden, weil es dort viele Staus gebe.
Bevor es ans allgemeine Geldausgeben geht, muss in einem Bundesgesetz jedoch erst einmal festgelegt werden, wofür und unter welchen Voraussetzungen Mittel aus dem Fonds eingesetzt werden können. Es gelte nun, Regeln einzuführen, damit das Geld auch dorthin komme, wo es gebraucht wird und auch Wachstumseffekte erzeuge, zitiert der Bayerische Rundfunk (BR) den Finanzminister des Freistaats, Albert Füracker (CSU). Sein Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte in seiner Rede im Bundesrat zum Sondervermögen Infrastruktur bereits angemahnt, dass jeder einzelne Euro „überlegt ausgegeben werden“ müsse. Bei dem Sondervermögen handele es sich nicht um einen „Selbstbedienungsladen für irgendwelche Projekte, die immer schon mal gemacht werden sollten“, betonte Söder.
Für den Straßenverkehr dürften unterm Strich voraussichtlich nicht mehr als 15 Milliarden Euro pro Jahr bleiben, befürchtet der ZDK. Angesichts der hohen Einnahmen aus dem Verkehrssystem Straße und dem massiven Reparatur- und Verbesserungsbedarf im Infrastrukturbereich sei diese Summe „überschaubar“, urteilte Verbandspräsident Joswig. „Bei den Bemühungen dieses Sondervermögen aufzulegen, erwarte ich von den Koalitionären ein klares Bekenntnis dazu, die über 50 Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland nicht noch stärker zu belasten, forderte er abschließend.
Quelle: GOSLAR INSTITUT
Gigaschulden für Sondervermögen Infrastruktur dürfen nicht zulasten der Autofahrer gehen
... fordert das Kraftfahrzeuggewerbe
Veröffentlicht am: 19.04.2025
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