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Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 166

Spieler möchte Erleichterung wegen eines Tierlochs im Bunker



Frage: Darf man bei einem Tierloch im Bunker Erleichterung nach Regel 16.1c in Anspruch nehmen? Und ob man dabei einen Bunker straflos untersuchen darf, ob Baumwurzeln, Felsen oder sonstige Hemmnisse seinen Schlag beeinträchtigen?


Grundsätzlich ist das erlaubt solange der Spieler nicht Bedingungen verbessert, die seinen Schlag beeinflussen.

Dazu auch zwei Interpretationen
Regel 12.2b Interpretationen:
12.2b/1 – Regel 12.2b gilt für einen Sandhügel eines Tierlochs in einem Bunker

Liegt der Ball eines Spielers in einem Bunker auf oder an einem Sandhügel, der Teil eines Tierlochs ist, gilt die Einschränkung der Regel 12.2b(1) bezüglich des Berührens des Sandhügels. Der Spieler darf jedoch Erleichterung von dem Tierloch (Ungewöhnliche Platzverhältnisse) nach Regel 16.1c in Anspruch nehmen.

12.2b/2 – Ob Spieler einen Bunker untersuchen darf
8.1a/7 bestätigt, dass ein Spieler überall auf dem Platz (auch in einem Bunker) straflos untersuchen darf, um festzustellen, ob Baumwurzeln, Felsen oder sonstige Hemmnisse seinen Schlag beeinträchtigen könnten, solange der Spieler mit seinen Handlungen nicht Bedingungen verbessert, die seinen Schlag beeinflussen.

Beispiel: Kommt der Ball eines Spielers in einem Bunker in der Nähe eines Abflusses zur Ruhe, darf der Spieler ein Tee benutzen, um den Sand zu untersuchen, um das Ausmaß des Abflusses festzustellen und ob dieser seinen Schlag beeinflussen wird.

Ist das Ziel der Untersuchung jedoch, die Beschaffenheit des Sands zu prüfen, verstößt der Spieler gegen Regel 12.2b(1).

Foto: Pixabay


Quelle:
Golf in Austria

 

 

 

 


Veröffentlicht am: 16.06.2024

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