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Wenn der Einzugstermin ins Wasser fällt

Unklare Bauzeiten können Bauherren teuer zu stehen kommen



(djd). Der Bau des Eigenheims läuft, die Mietwohnung ist gekündigt, der Umzug organisiert und vielleicht sogar schon die neue Küche bestellt. Doch was passiert, wenn sich die Fertigstellung des Hauses um Wochen oder Monate verschiebt? 

Beim Hausbau kann eine unklare oder zu knapp kalkulierte Zeitschiene schnell zum finanziellen und organisatorischen Problem werden. Deshalb sollte der gesamte Bauablauf von Anfang an realistisch geplant werden – vom Baubeginn über die einzelnen Gewerke bis zur Bezugsfertigkeit.

Verzögerungen können die Finanzierung belasten

Gerät ein Bau ins Stocken und verschiebt sich der geplante Einzugstermin, dann muss möglicherweise weiter Miete bezahlt oder eine teure Zwischenlösung für die Unterbringung von Bauherr und Familie gefunden werden. Zugleich können zusätzliche Kosten bei der Finanzierung entstehen: Wird ein Teil des Baudarlehens später als geplant abgerufen, fallen unter Umständen nicht einkalkulierte Bereitstellungszinsen an. Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB), rät deshalb, mögliche zeitliche Verschiebungen auch bei der Finanzierungsplanung zu berücksichtigen und Reserven einzuplanen.

Auch die Bautrocknung braucht Zeit

Ein Haus ist nicht automatisch bezugsfertig, sobald die Handwerker ihre Arbeit beendet haben. Je nach Bauweise und Baufortschritt müssen beispielsweise Estrich und Mauerwerk ausreichend trocknen. Eine professionelle Bautrocknung kann erforderlich sein und sollte bei der Zeitplanung berücksichtigt werden. Wer zu knapp kalkuliert und den Einzugstermin zu früh ansetzt, riskiert nicht nur Stress, sondern unter Umständen auch Folgeprobleme durch Restfeuchte. Der BSB empfiehlt deshalb, bei der Fertigstellungsphase die notwendigen Trocknungszeiten von Anfang an mitzudenken. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu viele weitere Infos und praktische Unterstützung. 

Die Zeitschiene gehört in den Bauvertrag


Besonders wichtig: Die vertraglich vereinbarte Bauzeit sollte kritisch geprüft werden. Das Gesetz verlangt bei Verbraucherbauverträgen verbindliche Angaben zum Fertigstellungszeitpunkt oder – wenn ein konkreter Termin bei Vertragsabschluss noch nicht angegeben werden kann – zur Dauer der Bauausführung. Da unklare Formulierungen für Bauherren erhebliche Risiken bergen können, empfiehlt es sich, den Bauvertrag vor der Unterschrift von einem unabhängigen Fachmann prüfen zu lassen, etwa von einem BSB-Bauherrenberater. So lässt sich frühzeitig klären, ob die geplante Zeitschiene realistisch und vertraglich ausreichend abgesichert ist.

Foto: djd/Bauherren-Schutzbund/Getty Images/Emma Innocenti

 


Veröffentlicht am: 23.09.2026

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