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Ein Jahr Cannabisgesetz

Polizei erfasst Verkehrsunfälle unter Cannabiseinfluss, keine Grenzwerte für Fahrradfahrende



Am 1. April 2024 trat das umstrittene Cannabisgesetz in Kraft und der Konsum von THC ist in Deutschland teilweise erlaubt. Ein Jahr nach der Legalisierung wächst langsam die Menge des legal angebauten Cannabis.

Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit können aufgrund mangelnder Datenlage und den noch geringen Mengen der legal abgegebenen Droge nicht festgestellt werden. Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) begrüßt, dass ab Mitte 2025 bundesweit alle Verkehrsunfälle unter Cannabis-Einfluss separat erfasst werden. So können ab nächstem Jahr valide Aussagen zu den Folgen für die Verkehrssicherheit getroffen werden. Für die DVW muss die im Gesetz geforderte Evaluation der Folgen der Teilfreigabe zwingend auch die Auswirkung auf das Unfallgeschehen beinhalten

Kirsten Lühmann, Präsidentin der DVW: „Wie hoch der negative Einfluss der Cannabis-Legalisierung auf die Verkehrssicherheit tatsächlich ist, können wir noch nicht abschätzen. Dazu brauchen wir mehr Zeit und mehr Daten. Für die Präventionsarbeit ist das eine Chance. Wenn in der Bevölkerung beim Kiffen noch Zurückhaltung herrscht, dann müssen wir jetzt an breiter Front unsere Aufklärungsarbeit intensivieren und die Regelungen kritisch überprüfen. Es kann zum Beispiel nicht sein, dass der Mischkonsum so spät erst geahndet wird und es beim Radfahren praktisch gar keine Grenzen gibt.“

Cannabis im Straßenverkehr

Der psychoaktive Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) hat nachweislich Auswirkungen auf die kognitive und psychomotorische Leistungsfähigkeit. Das wiederum kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen und erhöht dann das Unfallrisiko. Um die Gefährdung einzudämmen, wurde ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blut für den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit festgelegt. Bis zu einem Alter von 21 Jahren und in der Probezeit gilt weiterhin ein Cannabis-Verbot, ähnlich wie beim Alkohol. Der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis verstärkt die negative Wirkung und ist darum ebenfalls verboten. Allerdings auch erst, wenn der THC-Grenzwert überschritten ist. Zudem gilt der Grenzwert nur beim Führen von Kraftfahrzeugen. Auf dem Fahrrad gibt es bisher keine Regelung für eine Ordnungswidrigkeit oder einen Grenzwert für eine Straftat. Erst bei offensichtlicher Fahruntüchtigkeit wird eingegriffen - über das Strafrecht.

 


Veröffentlicht am: 02.04.2025

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