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Knöllchen im Ausland

... besser bezahlen als ignorieren



In den Sommermonaten reisen jedes Jahr viele Deutsche mit dem Auto ins Ausland. Insbesondere seit dem Wegfall bzw. der Lockerung von Beschränkungen infolge der Covid-Pandemie lässt sich Reiselust wieder deutlich unbeschwerter auch jenseits der deutschen Grenzen ausleben.


Vor der Fahrt in den Urlaub sollte es sich eigentlich von selbst verstehen, dass man das Reisefahrzeug einem kritischen technischen Check unterzieht oder von Fachleuten unterziehen lässt. Denn: Wer bleibt schon gern in den Ferien im Ausland mit einer Panne liegen? Zudem ist es ratsam, sich über spezielle Verkehrsregeln, die in den Reiseländern von den hiesigen abweichen können, zu informieren. Denn Verkehrsverstöße können in europäischen Nachbarländern mit deutlich höheren Strafzahlungen geahndet werden als hierzulande.

So werden beim Überschreiten der jeweils geltenden Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h in Deutschland aktuell bis zu 70 Euro Bußgeld fällig. In Italien dagegen bekommen Autofahrer für dieses Delikt mindestens 175 Euro in Rechnung gestellt, in Norwegen sogar mindestens 585 Euro, wie der ADAC berichtet. Bei solchen Pönalen können Kraftfahrer schnell auf die Idee kommen, das Bußgeld nach der Rückkehr nach Hause zu ignorieren. Eine solche Strategie sollte man jedoch am besten schon im Ansatz verwerfen, weil Strafen aus fast allen EU-Staaten inzwischen auch in Deutschland nachträglich vollstreckt werden können.

Es gibt zweifellos schönere Reisesouvenirs als Strafzettel aus dem Urlaubsland wie etwa für falsches Parken oder zu schnelles Fahren. Gerade die Parkregeln in einigen EU-Ländern sind für deutsche Autofahrer gewöhnungsbedürftig, weil die dortigen Beschilderungen bzw. Fahrbahnmarkierungen von jenen hierzulande abweichen. Dadurch ergeben sich für deutsche Autofahrer häufig Probleme. Denn nicht jeder merkt sich vor Antritt einer Reise, dass etwa in Frankreich durchgezogene und gestrichelte weiße Linien gebührenpflichtige Parkplätze ausweisen, während blaue Linien kostenloses Parken mit Parkscheibe signalisieren.

Genau umgekehrt sind die Regeln in Spanien oder Italien: Dort bedeuten weiße Bodenmarkierungen kostenloses Parken. Die blauen Linien wiederum kennzeichnen kostenpflichtige Parkplätze. Soweit, so verwirrend. Da kann es leicht passieren, dass man als Tourist sein Auto falsch abstellt und dafür mit einem Knöllchen bestraft wird. Und Falschparker außerhalb der vorgeschriebenen Parkzeit können in Italien mit bis zu 335 Euro Strafe belangt werden!

Vor diesem Hintergrund kann Autofahrern leicht der Gedanke kommen, einen unliebsamen Bußgeldbescheid aus dem Ausland einfach zu vergessen. Doch das ist keine gute Idee, wie Fachleute unisono warnen. Denn wenn die Ordnungshüter das Bußgeld nicht gleich vor Ort kassieren, kann man mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass ein Brief mit einer entsprechenden Forderung nach einiger Zeit daheim im Briefkasten steckt. Wer diese Benachrichtigung nun einfach wegwirft oder ignoriert, muss damit rechnen, dass die Forderung auch in Deutschland eingefordert wird: Laut dem sogenannten EU-Vollstreckungsübereinkommen können nämlich Strafen ab 70 Euro EU-weit vollstreckt werden. Dabei addieren sich dann zu dem ursprünglichen Bußgeld die anfallenden Verwaltungskosten hinzu.

Die rechtliche Grundlage dafür bietet der Rahmenbeschluss über Geldsanktionen (RBGeld), der alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umfasst. Dieser ermöglicht, dass man einen Strafzettel aus dem Ausland bezahlen muss, damit die jeweiligen ausländischen Behörden nicht um die Strafzahlung für einen Verkehrsverstoß gebracht werden.

Wird der fällige Strafzettel immer noch nicht beglichen, müssen Autofahrer bei einer erneuten Einreise in das betreffende Land befürchten, dass die Geldbuße dort von Ihnen eingefordert wird. Dies kann etwa im Rahmen einer Verkehrskontrolle geschehen.

Da bietet es sich doch eher an, das Knöllchen gleich vor Ort zu bezahlen, selbst wenn man sich ungerecht behandelt fühlt und meint, als Tourist „Wegelagerern“ in die Hände gefallen zu sein. Wobei die Annahme, man werde als Reisender im Ausland stärker zur Kasse gebeten als Einheimische, nach europäischem Recht nur ein falscher Eindruck sein sollte. Wer seinen Strafzettel im Ausland sofort begleichen möchte, kann dabei zudem davon profitieren, dass einige Länder Verkehrssündern in diesem Fall entgegenkommen: So gibt es etwa in Italien einen Rabatt von 30 Prozent, wenn man das Bußgeld innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt des Bescheides begleicht. Die spanischen Behörden gewähren sogar 50 Prozent Nachlass bei Bezahlung innerhalb von 20 Tagen. Und wer einen Strafzettel aus Griechenland innerhalb von 10 Tagen überweist, bekommt auch dort einen 50-prozentigen Nachlass.

Wenn das keine Alternativen zu möglichen Vollstreckungsverfahren sind…

Quelle: Goslar-Institut

 


Veröffentlicht am: 13.07.2023

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