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Winterreifenpflicht?!

Das gilt im Ausland

In Deutschland gibt es bekanntermaßen die situative Winterreifenpflicht: Sind die Straßenverhältnisse winterlich, also beispielsweise bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte, darf nur mit Winterreifen gefahren werden. Unter allen anderen Bedingungen sind selbst Sommerreifen in der kalten Jahreszeit erlaubt. Im Ausland sieht das zum teil anders aus, betont der ADAC.

Einfach ist es in Österreich. Dort gilt eine ähnliche Regelung wie in Deutschland: Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen vom 1. November bis 15. April Winterreifen oder je nach Beschilderung Schneeketten aufgezogen werden. Hält man sich nicht daran, muss man tief in die Tasche greifen – in Extremfällen drohen Bußgelder sogar bis zu 5000 Euro.

Komplizierter wird es hingegen in Italien. Es gibt dort keine landesweit einheitlichen Regelungen, denn jede Provinz kann selbst entscheiden, wie sie eine Winterreifenpflicht handhaben möchte. Auf die Regelungen wird an den jeweiligen Straßen mit Beschilderung hingewiesen. In Südtirol gilt für Kraftfahrzeuge auf den Straßen im Stadtgebiet Bozen und auch auf der Brennerautobahn A 22 bis Affi vom 15. November bis 15. April eine allgemeine, witterungsunabhängige Winterausrüstungspflicht. Auf den übrigen Straßen Südtirols besteht lediglich eine situative Pflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen. Der ADAC rät daher, sich vor der Reise nach Italien über die Regelungen vor Ort informieren.

In Frankreich gilt eine permanente Winterreifenpflicht zwischen dem 1. November und 31. März – jedoch nur für Bergregionen. Durch Beschilderung kann auch in anderen Regionen kurzfristig eine Winterreifenpflicht angeordnet werden. Wer ohne Winterausrüstung unterwegs ist, muss mit einer Geldbuße von 135 Euro rechnen. Außerdem kann die Weiterfahrt untersagt werden.

Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es auch in der Schweiz nicht. Jedoch können dort Geldbußen verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. So droht eine Mithaftung, wenn es zu Unfällen mit Sommerbereifung bei winterlichen Verhältnissen kommt. Mit extra Beschilderungen kann eine Schneekettenpflicht angeordnet werden. (aum)

Foto:
Auto-Medienporatl.Net/ADAC

 


Veröffentlicht am: 01.11.2023

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