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Damit Tippfehler keine Stolperfallen werden

Wissenswertes und Neuigkeiten zum Thema Reiseunterlagen



Ein neues Jahr steckt meist auch voller neuer Pläne und Ziele, die nicht zuletzt mit dem Entdecken der Welt verbunden sind. Während die Vorfreude auf ferne Länder wächst und der Urlaub näher rückt, müssen auch alle wichtigen Vorbereitungen getroffen werden.

Welche Reiseunterlagen brauche ich für welches Land, worauf muss ich achten, wenn ich als Alleinerziehender reise und was passiert eigentlich, wenn der Name auf meinem Flugticket nicht korrekt ist?

Diesen und weiteren aktuellen Fragen rund um den Reisepass & Co. widmet sich Birgit Dreyer, die Reiseexpertin der ERGO Reiseversicherung, zum Jahresauftakt.

Der Reisepass: Der Schlüssel zum Urlaubserfolg


Während bei Reisen innerhalb Europas der Personalausweis genügt, ist der Reisepass bei Fernreisen unverzichtbar. Das Mitführen allein reicht aber oftmals nicht aus. Diverse Länder haben unterschiedliche Anforderungen, die für eine erfolgreiche Einreise erfüllt sein müssen. Dazu zählt unter anderem die Gültigkeit: Während es in einigen Ländern ausreicht, dass der Reisepass nur gültig ist, bis die Rückreise erfolgt ist, verlangen andere, dass er zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise noch eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten hat. Dazu zählen beispielsweise Jamaika, die Vereinigten Arabischen Emirate, Ägypten, Costa Rica, die Bahamas, Brasilien, der Oman oder der südostasiatische Raum rund um Thailand, den Philippinen, Vietnam, Indonesien und Singapur. „Wer spontan buchen möchte und das Ausstellen eines Reisepasses bis dato vernachlässigt hat, kann dennoch fliegen, muss aber einen kleinen Unkostenbeitrag einplanen“, erklärt die Reiseexpertin. „Die Notlösungen können ein Express-Pass sein, der innerhalb von drei bis vier Tagen bei der zuständigen Behörde ausgestellt wird oder ein vorläufiger Reisepass. Dieser ist dann ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig – gilt aber beispielsweise nicht bei der sogenannten „Waiver-Visa“ in den USA, also der visumsfreien Einreise.“ Beim Verlust des Reisepasses am Urlaubsort sollten Betroffene sich umgehend bei der ansässigen Polizeistation melden. Mitsamt einer Kopie der Verlustmeldung folgt der Gang zur deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat, wo ein Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden kann. „Es kann nicht schaden, eine geduckte und/ oder digitale Kopie des Passes mit sich zu führen“, rät Dreyer.

Der Kinderreisepass: Änderungen zum 1. Januar 2024


Wichtig für (werdende) Eltern: Seit Beginn dieses Jahres muss für den Nachwuchs kein gesonderter Kinderreisepass mehr beantragt werden. Stattdessen brauchen kleine Weltenbummler für eine Fernreise ebenfalls einen elektronischen Reisepass mit Chip, also einen „normalen“ Reisepass. Die ERV-Reiseexpertin weiß den Unterschied: „Der Kinderreisepass war bereits für 13 € erhältlich, allerdings nur ein Jahr gültig. Eine Verlängerung konnte jährlich für 6 € beantragt werden. Der elektronische Reisepass ist nun sechs Jahre gültig, sollte sich das Aussehen des Kindes nicht maßgeblich verändern, und kostet 37,50 €.“ Wenn ein Kind noch einen gültigen Kinderreisepass besitzt, kann es damit bis zum Ablauf weiterhin reisen, eine Verlängerung oder Aktualisierung ist aber nicht mehr möglich. Auch für die Kids gilt jedoch: Innerhalb der EU und im Schengen-Raum genügt der kostengünstigere Personalausweis.

Das Visum: Eintrittskarte für ferne Länder

Der organisatorische Aufwand endet nicht beim Pass: Einige Länder verlangen ein Visum für die Einreise. „Mit einem deutschen Reisepass hat man allerdings schon die halbe Miete“, betont Birgit Dreyer. „Mit ihm darf man auch ohne zusätzliche Einreisegenehmigung in über 170 Staaten einreisen.“ Zu Ländern mit Visumspflicht zählen unter anderem Ägypten, Bahrain, China, Laos, die Philippinen und Malediven, Neuseeland, Sri Lanka, Thailand oder die USA. Vor Abreise sollten Urlauber sich in jedem Fall rechtzeitig über die Einreisebestimmungen der Wunschdestination informieren. Gut zu wissen: Für die USA kann das Visum durch einen ESTA-Antrag ersetzt werden, der oftmals deutlich schneller ausgestellt wird.

Rund um den Flug: Von der Buchung bis zum Abflug

Am Flughafen angekommen und mit Erschrecken festgestellt, dass der Name auf dem Ticket nicht richtig geschrieben ist? Diese Situation ist kein Einzelfall, kann aber dennoch zu Komplikationen führen. Auch bei kleinen Tippfehlern haben Airlines die strenge Vorgabe, Reisenden den Zutritt zum Flugzeug zu verwehren. Eine Änderung auf dem Ticket ist möglich, kostet aber oftmals Geld: Je nach Airline können im schlimmsten Fall bis zu 160 € Gebühren anfallen. „Idealerweise prüfen Urlauber ihre Buchungsbestätigung mit Adleraugen“, betont Dreyer. „Innerhalb eines gewissen Kulanzzeitraums von maximal 24 bis 48 Stunden nach Buchung haben Airlines oft Nachsicht und tragen die Änderungen kostenfrei um.“

Auch für Alleinerziehende oder Eltern, deren Kind nicht denselben Nachnamen trägt, gibt es am Flughafen oftmals eine böse Überraschung, wenn gewisse Dokumente nicht mitgeführt werden. Um eine Kindesentführung auszuschließen, muss eine Ausweiskopie des anderen erziehungsberechtigten Elternteils sowie eine Vollmacht vorgezeigt werden. Diese kann formlos aufgesetzt werden, muss aber Namen des Kindes, die Reisezeit, die Adresse des Urlaubsortes und eine Unterschrift enthalten. Zur Sicherheit kann zusätzlich eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde mitgeführt werden. Sollte im Urlaub ein unvorhergesehener medizinischer Notfall eintreten, ist außerdem eine ärztliche Vorsorgevollmacht von Nutzen. Mit dieser kann beispielsweise auch ein Stiefelternteil über die Behandlung entscheiden.

Die Reiseversicherung: Das wichtigste Gepäckstück


Um das vorangegangene Thema abzurunden, sollte auch bei der Reiseversicherung darauf geachtet werden, dass diese auch bei unterschiedlichen Nachnamen zwischen Eltern und Kind greift. Der Begriff „Familie“ ist nicht bei jeder Reiseversicherung gleich definiert. Oftmals muss ein gewisses Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden. Bei der ERGO Reiseversicherung fällt unter die Definition der Familie immer zwei Erwachsene und zwei Kinder bis 25 Jahre, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad.

Apropos Reiseversicherung: Neben der Tatsache, dass diese bei kleinen und großen Ausflügen empfehlenswert ist, ist sie in einigen Ländern sogar Pflicht bei der Einreise oder wird für den Antrag eines Visums benötigt. So müssen junge Erwachsene beispielsweise bei Work & Travel-Programmen in Australien, Neuseeland, den USA oder Kanada häufig ausreichend abgesichert sein, um das erforderliche Arbeitsvisum zu erhalten. Aber auch in Thailand, China, Belarus, Kuba, Ecuador, Ägypten oder den Vereinigten Arabischen Emiraten wird sie zwingend benötigt.

Noch mehr Tipps rund ums Thema Reiseunterlagen gibt es auf dem Blog der ERGO Reiseversicherung.

Foto: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 25.01.2024

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