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Den Mietwagen am besten vorab buchen

... rät der Automobilclub von Deutschland



Für die Ferien planen viele eine Urlaubsreise mit der Familie. Der Wunsch, sich in wärmeren und sonnigeren Regionen zu erholen, wird wegen den großen Entfernungen oft mit dem Flugzeug realisiert. Um vor Ort mobil zu sein, ist ein Mietwagen erste Wahl. Grundsätzlich gilt die Empfehlung, vorab und online zu buchen.

Die Vorab-Recherche im Internet hilft Kosten zu sparen und ist vom heimischen Sofa aus bequem zu erledigen. Wer vor Urlaubsantritt anmietet, hat zudem meist günstigere Tarife als bei einem Vertragsschluss direkt am Urlaubsort. Gleichzeitig ist die Verfügbarkeit des ausgesuchten Modells feststellbar. Die Angebote am Bildschirm vermitteln die Wagen von Vermietern vor Ort im Ferienland. Nicht ganz unwichtig: Über Portale kann laut Automobilclub von Deutschland eine Buchung meist bis kurz vor Reiseantritt kostenlos storniert werden.

Der AvD rät außerdem bei der Suche immer vom eigenen Bedarf ausgehen. Wer fährt mit und wie viel Stauraum wird benötigt? Wer zu zweit an ausgewählten Tagen die Region erkunden will, wird auf ein kompaktes Fahrzeug zurückgreifen. Ein Van oder Kleinbus ist bei mehrköpfigen Familien oder Reisegruppen die bessere Wahl. Vermieter stellen oft Zubehör, wie Kindersitze, aber auch ein eingetragener zweiter Fahrer, gesondert in Rechnung. Ob es Kilometerbegrenzungen gibt, kann man in den Auswahlmenüs einstellen. Sie sollten nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn man die zu fahrenden Strecken abschätzen kann. Jeder Zusatzkilometer ist bei Überschreitung extra zu bezahlen. Die Preisdifferenz zu einem Tarif ohne Begrenzungen ist häufig nicht groß, auch längere Buchungszeiträume verteuern den Gesamtpreis unterproportional. Vergleichen lohnt sich also.

Eine Vollkasko-Versicherung wird bei den in im Internet angebotenen Fahrzeugen mit angezeigt. Zu achten ist darauf, ob Beschädigungen der Reifen, defekte Scheiben oder ein Kratzer am Unterboden des Fahrzeugs eingeschlossen sind. Vorausgesetzt wird auch, dass auf befestigten Wegen gefahren wird. Offroad entstehende Schäden wälzen manche Anbieter auf den Mieter ab.

Nach einer Beschädigung oder einem Unfall ist immer der Mieter für den Zustand des Wagens verantwortlich. Kann kein Dritter als Verursacher haftbar gemacht werden, ist der Schaden, ohne Absicherung, aus eigener Tasche zu zahlen. Angebotene Selbstbehalte senken üblicherweise den Mietpreis. Allerdings bleibt dann das Risiko, bei Schäden am Auto – je nach Höhe des Einbehalts - selbst tragen zu müssen, und dass auch bei kleinen Mietfahrzeugen.

Außerhalb der europäischen Union sind die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nicht selten deutlich niedriger als durch den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen vorgegeben. Dann kann der Fall eintreten, dass Schäden am Mietfahrzeug deshalb selbst getragen werden müssen, weil die Versicherung des Schädigers nicht ausreicht. Es gibt eine Zusatzversicherung, die so genannte Mallorca-Police, die man für solche Fälle abschließen kann.

Den Mietwagen am Urlaubsort sollte man möglichst zu den regulären Öffnungszeiten der gebuchten Station abholen und in diesen Zeiträumen wieder zurückgeben. Die Übergabe außerhalb der Geschäftszeit kostet oft extra. Stationen an Flughäfen und Bahnhöfen verlangen üblicherweise eine zusätzliche Bereitstellungsgebühr.

Vor Übernahme sollte er Zustand des Mietwagens innen und außen genau geoprüft werden, um spätere Streitfälle zu vermeiden. Bereits vorhandene Dellen und Kratzer sollten von einem Staitionsmitarbeiter vor Ort immer in einem Protokoll notiert werden. Zusätzlich eigen Fotos mit dem Smartphone sind hilfreich. Der AvD rät davon ab, Schriftstücke vor Ort zu unterschreiben, die nicht in der eigenen Muttersprache abgefasst sind. Es besteht sonst die Gefahr, dass mit der Unterschrift ein neuer Vertrag mit anderen Konditionen nach dem Recht des Aufenthaltlandes abgeschlossen wird.

Wer den Mietwagen mit nicht vollem Tank zurückgibt, zahlt zusätzlich. Vermieter berechnen gerne den doppelten oder dreifachen Literpreis für Nachtanken. Bei angemieteten Elektrofahrzeugen verlangen einige eine Pauschale für das Auffüllen der Batterie nach Rückgabe. Andere berechnen keine Kosten dafür. Außerdem geben einige Verleiher Ladekarten aus, mit denen während der Mietzeit öffentliche Ladepunkte genutzt werden können. Die genauen Bedingungen sollten vor Ort erfragt werden.

Tritt ein Schadenfall ein, etwa weil ein Unfall passiert oder das Auto gestohlen wird, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Das schreiben die Mietbedingungen vor. Auch die Polizei ist bei jedem Vorfall zu rufen. Die Daten der am Unfall Beteiligten sind auf jeden Fall zu notieren. Entsprechende Formulare deponieren die Vermieter meist im Handschuhfach oder händigen sie bei Fahrzueugübernahme aus. Ist nichts vorhanden, genügt auch das Notieren auf einem Blatt Papier. Fotos per Smartphone sind nützlich und verbessern die Beweisführung. Dabei sollten nicht nicht nur die Beschädigungen dokumentiert, sondern auch die Stellung der Fahrzeuge und die Umgebung mit abgebildet sein. Von der Polizei sollte man sich eine Kopie der Unfallaufnahme aushändigen lassen. Erscheint kein Beamter an der Unfallstelle, geht es nach Erledigung aller notwendigen Formalitäten zu einer Polizeistation, wo man um die Erstellung eines Unfallprotokolls bittet. (aum)

Foto: Auto-Medienportal.Net/Sixt

 


Veröffentlicht am: 16.03.2024

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