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Chancengleichheit in der Gesundheit

ARAG Experten anlässlich des Weltgesundheitstages über das Recht auf Vorsorge

Am 7. April, anlässlich des Gründungsdatums der Weltgesundheitsorganisation (WHO) 1948, findet jedes Jahr der Weltgesundheitstag statt. In diesem Pandemie-Jahr steht die gesundheitliche Chancengleichheit im Fokus.

Die ARAG Experten nehmen diesen Tag zum Anlass, um einen Blick auf die gesundheitliche Lage in Deutschland zu werfen, wo es eine ganze Reihe an Vorsorge- bzw. Früherkennungsuntersuchungen gibt, um Krankheiten zu vermeiden und die Gesundheit zu stärken.

Kinder und Jugendliche

Nach Auskunft der ARAG Experten ist gesetzlich verankert, dass Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf die sogenannten U-Untersuchungen U1 bis U9 bis zum sechsten Lebensjahr für Kinder und die J1-Untersuchung für Jugendliche haben. Anzahl und Inhalte der Untersuchungen werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt. Der Arzt untersucht den allgemeinen Gesundheitszustand und ob bestimmte schwerwiegende Erkrankungen vorliegen und inwieweit sich das Kind seinem Alter entsprechend entwickelt. Darüber hinaus berät der Arzt Eltern, falls individuelle Belastungen oder gesundheitliche Risikofaktoren vorliegen. Teil der Untersuchung ist ebenfalls die Überprüfung des Impfstatus.

Erwachsene

Für Erwachsene gibt es eine Reihe von Früherkennungsuntersuchungen, um bestimmte, weit verbreitete Krankheiten wie z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus oder einige Krebsarten möglichst früh zu erkennen und möglichst erfolgreich behandeln zu können. So haben Frauen beispielsweise ab 20 Jahren die Möglichkeit zur Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung. Ab 30 Jahren besteht das Recht auf eine von der Krankenkasse bezahlte jährliche Brustuntersuchung und ab 35 Jahren können Männer und Frauen alle zwei Jahre auf Kassenkosten ein Hautkrebs-Screening durchführen lassen. Seit 2019 laden gesetzliche Krankenkassen ihre Versicherten ab einem Alter von 50 alle fünf Jahre zu einem Darmkrebs-Screening ein.

Gesundheits-Check-Up

Zudem haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, den Gesundheits-Check-Up. Dabei sollen gesundheitliche Risiken und Vorbelastungen abgefragt und Erkrankungen möglichst früh erkannt und bekämpft werden. Zwischen 18 und 34 Jahren zahlt die Kasse einen einmaligen Check-Up, ab 35 Jahren dürfen Versicherte alle drei Jahre zu einer solchen Gesundheitsuntersuchung gehen.

Zahnvorsorge

Auch Zahnvorsorgeuntersuchungen gehören zu den bezahlten Präventionsmaßnahmen in Deutschland. Kinder bis zum sechsten Lebensjahr haben sechsmal den Anspruch auf eine Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Kinder und Jugendliche von sechs bis 18 Jahren sowie Erwachsene können sich einmal pro Halbjahr untersuchen lassen. Ab dem 12. Lebensjahr werden die Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen und dienen später als Nachweis für den Anspruch auf erhöhte Zuschüsse beim Zahnersatz.

Vorsorge für Schwangere

Zur Schwangerschaftsvorsorge gehört die Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Dabei werden junge Eltern nicht nur von Ärzten, sondern auch von Hebammen oder Geburtshelfern unterstützt. Zur Vorsorge für Schwangere gehört auch ein Chlamydien-Screening für Frauen bis zum 25. Lebensjahr. Diese bakterielle Erkrankung gehört zu einer der weltweit häufigsten sexuell übertragbaren Krankheit und kann zu Sterilität, Komplikationen während der Schwangerschaft oder Infektion der Neugeborenen führen.

Wer zahlt?

Alle Früherkennungsuntersuchungen, die in den Richtlinien des G-BA empfohlen werden, werden von den gesetzlichen Kassen erstattet und sind generell zuzahlungsfrei. Da manche Kassen weitere Vorsorgeuntersuchungen ohne Zuzahlung anbieten, raten ARAG Experten Versicherten bei ihrer Kasse nachzufragen. Krankenkassen sind aber auch verpflichtet, ihre Versicherten am Jahresanfang über alle kostenfreien Früherkennungsmaßnahmen zu informieren.

Wer regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt, kann bei den meisten Krankenkassen mit einem Bonus rechnen.

Foto: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 07.04.2021

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