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Gesundheits-News vom 19. Januar 2024

Das ändert sich 2024 für gesetzlich Versicherte



Ob Leistungen für Pflegebedürftige, digitale Rezepte oder Brustkrebsvorsorge: Zum neuen Jahr haben sich zahlreiche Regelungen rund um die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und soziale Pflegeversicherung (SPV) geändert. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen.

Höhere Leistungen in der Pflege

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, erhalten ab Januar 2024 fünf Prozent mehr Pflegegeld. Auch für ambulante Sachleistungen, also Unterstützung durch ambulante Pflege- und
Betreuungsdienste, gibt es von den Pflegekassen fünf Prozent mehr Geld. Die genauen Beträge sind abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. So erhält beispielsweise eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad drei bisher 545 Euro Pflegegeld, ab 2024 sind es 573 Euro. Der Leistungsbetrag für Sachleistungen steigt für Pflegegrad drei von 1.363 auf 1.432 Euro.

Entlastet werden auch Pflegebedürftige, die stationär in Heimen gepflegt werden. Die Pflegeversicherung bezahlt für diese Gruppe einen bestimmten Anteil an den Pflegekosten. Dieser Anteil steigt ab 2024, sodass der Eigenanteil der Pflegebedürftigen sinkt. Die Prozentwerte hängen davon ab, wie lange sich eine Person bereits in stationärer Pflege befindet. In den ersten zwölf Monaten erhalten Pflegebedürftige bisher einen Zuschuss von fünf Prozent, ab 2024 sind es 15 Prozent. Mit längerer Verweildauer im Heim steigt der Zuschlag stufenweise an. Ab 36 Monaten im Heim beträgt er ab 2024 dann 75 Prozent der Pflegekosten.

Digitalisierung: E-Rezept kommt flächendeckend

Seit dem 1. Januar 2024 müssen Vertragsärzte (früher Kassenärzte genannt) überall in Deutschland in der Lage sein, sogenannte E-Rezepte auszustellen. E-Rezepte ersetzen die althergebrachten rosa Zettel mit einer digitalen Lösung. Versicherte können in einer Apotheke ihrer Wahl auf sie ausgestellte E-Rezepte einlösen, indem sie entweder ihre Gesundheitskarte oder ihr Handy vorzeigen, auf dem die App „Das E-Rezept” des Anbieters gematik installiert ist Auf
Wunsch lässt sich der QR-Code des E-Rezepts weiterhin ausdrucken.

Brustkrebsfrüherkennung wird ausgeweitet

Ab 1. Juli 2024 haben Frauen bis 75 Jahre Anspruch auf Mammographie zur Früherkennung von Brustkrebs. Frauen von 70 bis 75 werden, anders als die jüngere Gruppe, vorerst nicht schriftlich zur Untersuchung eingeladen.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 19.01.2024

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