Startseite  

27.12.2024

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

 

Gesundheits-News vom 16.5.2024

Nicht krankenversichert wegen zu hoher Beiträge – was tun? BdV rät zum Gespräch mit dem Versicherer und einem Tarifwechsel



Es ging durch alle Medien. Der bekannte Schauspieler Heinz Hönig, der jahrzehntelang zu Deutschlands bestbezahlten Schauspielern gehörte, ist nicht krankenversichert, musste aber eine 90.000 Euro teure Operation finanzieren. Das Problem wurde letztlich durch eine Spendenaktion gelöst.


Man muss auch nicht verstehen, wieso Gutverdiener plötzlich mittellos sind, in Deutschland gilt aber definitiv eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, muss daher entweder eine gesetzliche (GKV) oder eine private Krankenversicherung (PKV) haben. Dennoch hat nicht jeder eine Krankenversicherung abgeschlossen, insbesondere für Selbständige oder freiberuflich tätige Menschen können die Krankenversicherungsbeiträge aufgrund unregelmäßiger oder schwankender Einkommen unbezahlbar werden, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Gerade Versicherte der privaten Krankenversicherung geraten hier schnell in eine Falle.

Während die Krankenkassenbeiträge in der GKV von der Höhe des Erwerbseinkommens abhängen, richten sich die Prämien der PKV nach den versicherten Leistungen, dem Alter und dem
Gesundheitszustand. In jungen Jahren sind diese bei der PKV oft sehr günstig, dazu lockt der Status des Privatpatienten. Mit steigendem Alter wird das Eis aber oft immer dünner! Denn Kostensteigerungen werden von der PKV durch regelmäßige Erhöhungen von Prämien bez. Selbstbehalten an ihre Versicherten weitergegeben.

Diese Optionen haben PKV-Versicherte

Was kann man dann tun? Der Basistarif kann sich für PKV-Versicherte anbieten, die hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sind. Ihre Prämie reduziert sich dann auf die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags. Können Versicherte auch die reduzierte Prämie nicht zahlen, übernimmt der zuständige Träger (Bundesagentur für Arbeit oder Sozialamt) einen weiteren Anteil oder sogar die komplette Prämie. Mit einem Wechsel in den Basistarif des eigenen PKV-Versicherers haben PKV-Versicherte ein Leistungsangebot, das mit jenem der GKV in Art, Umfang und Höhe weitgehend vergleichbar ist. Basistarifversicherte leisten die gleichen Zuzahlungen wie gesetzlich Versicherte.

Sie können sich nur von Ärzten und Zahnärzten behandeln lassen, die eine Kassenzulassung haben. Möglich ist jederzeit ein Wechsel in den Basistarif desselben Unternehmens. Wer schon vor 2009 in der PKV versichert war, können allerdings nur bei Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts in diesen wechseln. Auch beim leistungsschwächeren Standardtarif ist eine staatliche Bezuschussung – bei Hilfebedürftigkeit – möglich.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 17.05.2024

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2024 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.