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Vorsicht vor Kupplungsschäden am Urlaubsmietwagen

Das Europäische Verbraucherzentrum warnt



Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland berichtet von häufigen Beschwerden von Reisenden über einen teuren Kupplungsschaden am Mietwagen, für den sie über tausend Euro zahlen mussten. Betroffen sind vor allem Urlauber in bergigen Inselregionen.


Die Schönheit der Urlaubsinseln lässt sich gut mit dem Mietwagen erkunden. Doch die Kombination aus Bergen, Meer und Küste stellt hohe Anforderungen an Fahrer und Fahrzeug. Vielerorts gibt es kurvige, enge und steile Bergstraßen, teilweise mit Schotter und Schlaglöchern, zu meistern. Schäden an der Kupplung der Mietwagen sind da keine Seltenheit. Das wissen auch die Autovermieter, die ihre Nutzungsbedingungen entsprechend anpassen und Schäden dem Mieter in Rechnung stellen. Verbraucher berichteten dem EVZ insbesondere von Streitigkeiten mit Autovermietern auf der Insel Madeira. Aber auch auf anderen bergigen Inseln wie Teneriffa, Mallorca oder Kreta kann es vorkommen.

Eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung hilft hier meist nicht weiter. Zum einen sind Betriebsschäden an der Kupplung auf bergigen Inseln in der Regel von der Vollkasko ausgeschlossen, zum anderen wird den Betroffenen ein Fahrfehler unterstellt. In den Begründungen der Autovermieter heißt es dann zum Beispiel: „Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch des Mieters entstanden“ oder „Kupplung aufgrund falscher Handhabung durchgeschmort“. Die Autovermieter fordern vom Mieter die Erstattung der gesamten Reparaturkosten. Und die können mit ein- bis zweitausend Euro happig ausfallen. Wegen des angeblich grob fahrlässigen Verhaltens werden auch Beträge verlangt, die über die eigentliche Selbstbeteiligung hinausgehen.

Natürlich muss der Autovermieter eigentlich beweisen, dass der Kunde unsachgemäß gefahren ist und die Kupplung keinen Vorschaden hatte. Doch meist sitzt dieser die Situation einfach aus, auch in dem Wissen, dass der Kunde wieder zu Hause und weit weg ist. Außerdem hat er noch einen Trumpf in der Hand: die bei der Anmietung hinterlegte Kreditkarte. Die wird meist schnell belastet. Wer eine Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbeteiligung über eine Buchungs-Plattform abgeschlossen hat, sollte sich dort melden und versuchen, die Kosten erstattet zu bekommen.

Das EVZ gibt Tipps für die Buchung eines Mietwagens auf den Gebirgsinseln.
- Buchen Sie nach Möglichkeit ein Auto mit Automatikgetriebe statt mit Schaltgetriebe.
- Ein Elektroauto kann eine Alternative sein, wenn es genug Ladestationen gibt
- Achten Sie darauf, dass das Fahrzeug ausreichend Leistung besitzt.
- Wenn die automatische Berganfahrhilfe nicht mehr funktioniert, informieren Sie den Autovermieter.
- Melden Sie sich auch sofort, wenn Sie einen unangenehmen Brandgeruch wahrnehmen. Dies kann ein Hinweis auf Probleme mit der Kupplung sein.
- Verlangen Sie bei plötzlich auftretenden Problemen einen anderen Mietwagen.
- Wird Ihre Kaution einbehalten, versuchen Sie, das Geld über ein Chargeback bei Ihrer Bank zurückzubekommen. (aum)

Foto: Auto-Medienportal.Net/ADAC

 


Veröffentlicht am: 23.09.2024

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