Am 31. Januar 2025 endete der Verkehrsgerichtstag in Goslar. Fani Zaneta, Referentin Fahrerlaubnis, Fahreignung und Verkehrssicherheit vom TÜV-Verband, kommentiert die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags.
MPU-Vorbereitungskurse
„Die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags sind sinnvoll, bleiben aber hinter den Möglichkeiten zurück und sind kein echter Fortschritt gegenüber den Forderungen von 2014. MPU-Vorbereitungskurse können den Betroffenen eine wertvolle Unterstützung bieten – aber nur, wenn sie hohen Qualitätsstandards genügen. Eine Positivliste für seriöse Anbieter ist zielführend, aber hierzu brauchen wir gesetzliche Qualitätsstandards für die Kursinhalte und eine verbindliche Qualifikation der Seminarleiter. Sonst bleibt der Markt offen für unseriöse Anbieter, die Betroffene mit fragwürdigen Versprechungen in die Irre führen.“
THC-Grenzwert
„Der Verkehrsgerichtstag empfiehlt zu Recht eine Nulltoleranz bei Mischkonsum – und das aus gutem Grund: Die Wechselwirkungen zwischen Cannabis und Alkohol stellen unvorhersehbare Gefahren im Straßenverkehr dar. Eine klare Null-Toleranz-Regelung ist notwendig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Eine Rückkehr zum ursprünglichen THC-Grenzwert von 1 ng/ml und eine MPU-Anordnung bereits beim ersten Verstoß wären dafür der richtige Schritt gewesen. Doch der erhöhte Grenzwert bleibt bestehen – eine vertane Chance. Jetzt sind dringend bessere Kontrollmöglichkeiten für die Polizei, mehr Aufklärung über die Risiken von THC und fundierte Studien zur Fahrtüchtigkeit erforderlich.“