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Mit Maulkorb in die Seilbahn

Vor dem Urlaub mit dem Hund über die Regeln im Reiseland informieren



Viele Hundebesitzer:innen möchten ihren vierbeinigen Freund mit in die Ferien nehmen. Doch bevor es losgeht, sollte man sich über die wichtigsten Regelungen für Hundebesitzer:innen im Urlaubsland informieren. Denn dort gelten oft andere Regeln und Gesetze als hier in Deutschland.


In beliebten Reiseländern wie Italien, Frankreich und Spanien gibt es besondere Vorschriften, die Hundebesitzer beachten sollten. In Italien beispielsweise gibt es einen generellen Leinenzwang. Außerdem gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maulkorbpflicht für Hunde – das gilt zum Beispiel auch in den Seilbahnen der italienischen Alpen. Auch in vielen Restaurants und Cafés ist ein Maulkorb Pflicht. Im eigenen Pkw besteht eine Sicherungspflicht. Am besten fährt der geliebte Vierbeiner in einer Transportbox. Wer sich nicht daran hält, riskiert empfindliche Geldstrafen. Geht es ans Meer, muss man beachten, dass Hunde nur an bestimmten Strandabschnitten erlaubt sind.

„Um Enttäuschungen zu vermeiden, sollte man sich am besten schon vor der Buchung erkundigen“, so Tram Fafenrot, Expertin für Haftpflichtversicherungen bei AXA.

Urlaub mit dem Hund: So wird die Reise für Mensch und Tier zum entspannten Erlebnis


Für die Einreise mit dem Hund benötigen Hundebesitzer:innen im Ausland bestimmte Dokumente. Dazu gehört in der Regel ein EU-Heimtierausweis, der Nachweis über die gültige Tollwutimpfung sowie eine Identifikation durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung. Es ist ratsam, sich vor der Reise zum Beispiel im Internet über die genauen Anforderungen des jeweiligen Landes zu informieren, da diese von unseren Vorschriften abweichen können. Neben der Tollwutimpfung können je nach Reiseziel weitere Impfungen sinnvoll sein. Ein Besuch beim Tierarzt vor der Reise kann helfen, alle erforderlichen Impfungen rechtzeitig zu organisieren und die Fellnase optimal zu schützen.

Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützt auch im Ausland

Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist bei uns in 15 von 16 Bundesländern zumindest für bestimmte Hunderassen Pflicht. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern gibt es aktuell keine Versicherungspflicht. Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist aber immer ratsam. Denn wenn ein Hund einen Schaden anrichtet, etwa weil er jemanden beißt oder auf die Straße läuft und einen Unfall verursacht, haften die Halter:innen. Auch in anderen europäischen Ländern ist die Tierhalter-Haftpflichtversicherung Vorschrift.

„Die Tierhalterhaftpflichtversicherung gilt weltweit, man ist also nicht nur zu Hause, sondern auch im Ausland bestens geschützt“, so Tram Fafenrot, Expertin für Haftpflichtversicherungen bei AXA. „So steht einem entspannten Urlaub nichts mehr im Wege.“

Foto: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 22.03.2025

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