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Arbeiten und Angehörige pflegen: (un)vereinbar?

Berufstätige Pflegepersonen kommen ohne Unterstützung schnell an ihre Grenzen



(djd). Die Pflege von Angehörigen kostet nicht nur Geld und Kraft, sondern vor allem Zeit. Doch davon haben viele pflegende Personen viel zu wenig, denn zwei Drittel von ihnen sind berufstätig.

„Die Wahrscheinlichkeit einer Pflegebedürftigkeit steigt ab circa Mitte 70 deutlich an“, erläutert Beatrix Müller-Schaube von der Pflegeberatung compass. „Dann arbeiten die Kinder der Betroffenen meist noch.“ Laut einer Umfrage des Zentrums für Qualität in der Pflege unterstützen insgesamt 13 Prozent der Erwerbstätigen zwischen 40 und 60 Jahren eine pflegebedürftige Person. Überwiegend sind das Frauen, die oft auch noch Kinder erziehen – und dann schnell an ihre Grenzen kommen.

Rechtzeitig Möglichkeiten ausloten

Damit die Kombination von Pflege und Beruf gelingt, rät die Fachfrau, sich früh mit dem Thema zu beschäftigen: „Zeichnet sich ein steigender Hilfebedarf ab, sollte man das Gespräch suchen, bevor es kritisch wird. Außerdem sollte man sich ein Bild von den vorhandenen Ressourcen verschaffen – Familie, Freunde, Nachbarn, Pflegedienste, Geld, Zeit. Wichtig ist, nicht alles selbst stemmen zu wollen und längerfristig zu denken.“ Um die eigenen Optionen und auch die Angebote der Pflegeversicherung besser zu überblicken, empfiehlt Müller-Schaube, rechtzeitig Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Unabhängige, kostenfreie Beratung für jedermann bietet etwa compass unter der Service-Nummer 0800-1018800 – auch in der Mittagspause, nach Feierabend und samstags. Dafür können auch online Termine vereinbart werden. Für privat Versicherte stellt das Unternehmen das gesamte gesetzliche Beratungsangebot. „Es kann sehr hilfreich sein, mit jemandem zu sprechen, der professionellen Weitblick hat und sich mit Anbietern vor Ort auskennt. Dann hat man mehr Wahlmöglichkeiten“, so die Expertin.

Unterstützung von der Pflegeversicherung

In einer plötzlich auftretenden Pflegesituation kann etwa die „kurzfristige Arbeitsverhinderung“ hilfreich sein: Beschäftigte dürfen sich bis zu zehn Arbeitstage freinehmen, um alles zu organisieren. Dafür gibt es von der Pflegeversicherung in der Regel 90 Prozent des Nettolohns als Pflegeunterstützungsgeld. Eine längere Auszeit von bis zu sechs Monaten ermöglicht die Pflegezeit. Für diese gibt es die Möglichkeit ein zinslosen Darlehen in Anspruch zu nehmen. „Eine weitere Möglichkeit ist die Familienpflegezeit, bei der Pflegende ihre Arbeitszeit zwei Jahre lang auf bis zu 15 Stunden reduzieren können", so Müller-Schaube – unter www.pflegeberatung.de erfährt man mehr zu den Bedingungen. Nicht zuletzt können ein Pflegedienst oder eine ambulante Tagespflege die Belastung für berufstätige Pflegepersonen deutlich reduzieren.

Foto: djd/compass private pflegeberatung

 


Veröffentlicht am: 17.03.2025

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