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Die aktuellen Gesundheitsnachrichten mit Michael Weyland

Thema heute: Private Krankenversicherungen: Jeder dritte Versicherte klagt über verweigerte Leistungen



Viele Versicherte wechseln von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung, weil sie sich davon bessere Leistungen versprechen. Doch eine aktuelle Umfrage des Geldratgebers Finanztip zeigt jetzt: Mehr als jedem dritten privat Versicherten wurden in den vergangenen fünf Jahren Erstattungen teilweise gestrichen (34 Prozent) – fast jedem zehnten sogar vollständig (acht Prozent).

Abgelehnte Erstattungen sind besonders enttäuschend, da sich die meisten Versicherten aufgrund des Kriteriums „Leistung“ für einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Wie die groß angelegte Online-Befragung von mehr als 3.300 privat Versicherten vor allem unter Finanztip-Nutzern zeigt, war die Leistung der mit Abstand wichtigste Grund für die Befragten, sich für die PKV zu entscheiden (32 Prozent). Er war damit wichtiger als der „Preis“ (25 Prozent), eine „bessere Behandlung als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)“ (22 Prozent) oder eine „schnellere Terminfindung als in der GKV” (drei Prozent). Umso ärgerlicher ist es, wenn der Versicherer die Behandlung nicht zahlt. Wie die Umfrage außerdem zeigt, würde sich mehr als jeder vierte Versicherte nicht erneut für die private Krankenversicherung entscheiden (27 Prozent).

So funktioniert die Abrechnung


Privatversicherte schließen mit behandelnden Ärzten direkt einen Behandlungsvertrag ab. Für die Behandlung erhalten sie eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Versicherer sind verpflichtet, medizinisch notwendige Behandlungen entsprechend den Tarifbedingungen zu erstatten. Dennoch lehnen viele Versicherer eine Zahlung ab – oft mit der eigenen Begründung, die Behandlung sei nicht ‚medizinisch notwendig‘, zu teuer oder die Abrechnung fehlerhaft.

Versicherer zahlt nicht: Das können Versicherte tun

Wird eine Arztrechnung nicht erstattet, sollten Betroffene sofort reagieren und das Ablehnungsschreiben des Versicherers an den behandelnden Arzt oder die zuständige Abrechnungsstelle weiterleiten. „PKV-Versicherte sollten ihren Arzt unbedingt um eine Begründung für die strittige Behandlung bitten und diese dann wiederum dem Versicherer zukommen lassen. In schwierigen Fällen können sich Versicherte an den Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung wenden, der dann vermittelt und eine außergerichtliche Klärung mit der Versicherungsgesellschaft anstrebt – die jedoch nicht immer gelingt“.

Wenn es zum Rechtsstreit kommt


Wie die Umfrage zeigt, sind auch rechtliche Auseinandersetzungen von Versicherten mit ihrer Krankenversicherung keine Ausnahme: Über fünf Prozent der mehr als 3.300 Befragten gaben an, bereits einen Prozess gegen ihren Versicherer geführt zu haben.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 04.04.2025

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