
(djd). Nach einer Behandlung bleiben Schmerzen, neue Beschwerden treten auf oder etwas fühlt sich „nicht richtig“ an. Viele Betroffene fragen sich dann: Gehört das noch zum allgemeinen Behandlungsrisiko – oder ist möglicherweise ein Fehler passiert?
Zahlen einzelner Krankenkassen zeigen, dass der Verdacht auf Behandlungsfehler kein Randthema ist. So meldeten sich nach Angaben der IKK classic im Jahr 2024 insgesamt 3.247 Versicherte mit einem entsprechenden Verdacht. In 605 Fällen wurde ein Gutachten des Medizinischen Dienstes veranlasst. In 19,4 Prozent der Prüfungen bestätigte sich der Verdacht – also in fast jedem fünften Fall. Wie hoch die tatsächliche Gesamtzahl vermuteter Behandlungsfehler bundesweit ist, lässt sich daraus nicht ableiten.
Hohe Dunkelziffer wahrscheinlich
Fachleute gehen von einer erheblichen Dunkelziffer aus, weil nicht jeder mögliche Fehler erkannt oder gemeldet wird. „Die Hemmschwelle, einen Verdacht zu äußern, ist noch immer groß“, so Juliane Mentz, Pressesprecherin der Innungskrankenkasse. „Dabei ist die Klärung im Interesse aller: Nur wenn Fehler erkannt und aufgearbeitet werden, kann auch daraus gelernt werden.“ Vermutet ein Patient einen Behandlungsfehler, so liegt die Beweislast grundsätzlich bei ihm. Das heißt, er muss darlegen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dadurch ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist.
Welche Stellen helfen können
Wer Zweifel hat, sollte zunächst das Gespräch mit den behandelnden Ärztinnen oder Ärzten suchen. Bleiben Fragen offen, haben Patienten das Recht, ihre Behandlungsunterlagen einzusehen und Kopien anzufordern – etwa Arztbriefe, Befunde oder Operationsberichte. Frühzeitig unterstützen kann auch die Krankenkasse: Über den Online-Wegweiser www.ikk-classic.de/behandlungsfehler etwa können Patienten schnell Kontakt aufnehmen und das Verfahren anstoßen. Die Kasse hilft dabei, medizinische Unterlagen zusammenzustellen und fordert sie bei Bedarf an. Neben den Krankenkassen bieten auch der Medizinische Dienst, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland sowie Schlichtungsstellen der Ärztekammern Unterstützung.
Den Verlauf dokumentieren
Sinnvoll ist außerdem, den Verlauf möglichst genau zu dokumentieren: Wann traten Beschwerden auf? Welche Informationen wurden gegeben? Eine strukturierte Übersicht erleichtert die Prüfung und weitere Schritte. Erhärtet sich der Verdacht, wird der Fall geprüft und bei Bedarf ein Gutachten beim Medizinischen Dienst in Auftrag gegeben. Fälle von vermuteten Behandlungsfehlern zeigen, wie wichtig transparente Verfahren im Gesundheitswesen sind. Sie tragen dazu bei, Abläufe zu überprüfen und Qualitätsstandards weiterzuentwickeln.
Foto: djd/IKK classic/Getty Images/SDI Productions
Verdacht auf Behandlungsfehler
Was Patienten tun können und wo sie Unterstützung finden
Veröffentlicht am: 19.03.2026
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