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Digitalisierung im Gesundheitswesen

Desaster ohne Ende?



Eigentlich soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen die Versorgung im Praxisalltag erleichtern. "Es gibt auch tatsächlich von der Terminvergabe über die Videosprechstunde bis hin zum elektronischen Rezept und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung viele hilfreiche Ideen und clevere Ansätze", bestätigt Dr. Ulrich Tappe vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte, "doch die Umsetzung ist in Deutschland ein aufwändiger und kostspieliger Hürdenlauf, der leider auf dem Rücken der ambulant tätigen Mediziner und ihrer Patienten ausgefochten wird."

Bis zu 15.000 Euro kostet die Instandhaltung und Einrichtung der IT-Infrastruktur den Haus- oder Facharzt pro Jahr, so das Ergebnis einer aktuellen Erhebung. Das Ergebnis ist oft enttäuschend. Das räumt auch die Gesellschaft für Telematikanwendungen (gematik) ein, die unter Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums für die Einführung von digitaler Infrastruktur im Gesundheitswesen zuständig ist. Während die Digitalisierung der Krankenhäuser mit vier Milliarden Euro vom Bund subventioniert wird, will der Bund den vertragsärztlichen Praxen für die Ausstattung und den Betrieb der IT-Infrastruktur über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ab dem 1. Juli 2023 gerade mal eine monatliche Pauschale spendieren. Und nicht einmal dazu sind die Krankenkassen in angemessener Weise bereit. Die Verhandlungen darüber sind eben erst gescheitert.

"Als niedergelassene Magen-Darm-Ärzte stehen wir technischen Innovationen offen gegenüber und sind immer bereit, Neuerungen zeitnah in unseren Praxen einzuführen", betont der Berufsverbandsvorsitzende der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte. "Deshalb haben wir auch den Einzug der Digitalisierung in das Gesundheitswesen immer begrüßt. Der Zwang zur Umsetzung unausgegorener technischer Lösungen, behindert allerdings den Praxisbetrieb und stiehlt uns Zeit, die wir eigentlich benötigen, um uns um unsere Patienten zu kümmern. Und der Streit um die Finanzierung ist für uns niedergelassene Ärzte nicht nur ärgerlich, sondern überhaupt nicht nachvollziehbar, denn letzten Endes geht es in vielen Fällen um eine reine Kostenerstattung für Ausstattungsgegenstände, die gesetzlich für den Datenaustausch mit den Krankenkassen im Rahmen der Patientenversorgung vorgeschrieben sind. Die Finanzierung sollte für die Krankenkassen selbstverständlich sein."

 


Veröffentlicht am: 27.04.2023

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