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Unfall im Ausland

Was ist zu tun?



Die meisten deutschen Urlauber verreisen mit dem eigenen Fahrzeug. Dabei denken alle vor allem an die Erholung. Aber was tun, wenn es im Ausland zum Unfall mit dem Auto kommt? An erster Stelle steht erst einmal die Warnweste.

In den meisten europäischen Ländern (Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Montenegro, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn) ist das Tragen mittlerweile Pflicht. Wer ohne erwischt wird, muss zahlen: Wie hoch das Bußgeld ausfällt, ist unterschiedlich: Die Spanne reicht von 14 Euro bis zu 1400 Euro.

In vielen Ländern müssen nicht nur Auto- sondern auch Motorradfahrer eine Weste an Bord haben. Recht unterschiedlich gehandhabt wird die Frage, ob Warnwesten nur für den Fahrer oder für alle Fahrzeuginsassen vorhanden sein müssen. Mit einem Exemplar für jeden ist man daher auf jeden Fall auf der sicheren Seite, betont die HUK-Coburg. Um sie vor dem Aussteigen anziehen zu können, sollten sie griffbereit liegen, am besten im Handschuhfach oder in den Seitenfächern der Türen.

Genauso wichtig wie die Warnweste ist das Absichern der Unfallstelle mit einem Warndreieck. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder vor einer Kuppe, muss das Dreieck immer davor aufgestellt werden. Am wichtigsten ist, die anderen Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und deutlich sichtbar vor der Gefahrenstelle zu warnen. Zudem gibt es Staaten, wie zum Beispiel Polen oder Rumänien, die vorschreiben, jeden Unfall der Polizei zu melden. Um nichts falsch zu machen, ist ein Anruf bei der Polizei also immer richtig. Selbst wenn sie – wie mancherorts üblich – nur große Sach- oder Personenschäden aufnimmt.

Europäischer Unfallbericht


Mit oder ohne Polizei, ein Unfall muss protokolliert werden. Nur wer Ansprüche belegen kann, hat Anspruch auf Entschädigung. Deshalb gehört der europäische Unfallbericht – den man bei seiner Kfz-Versicherung bekommt – ins Handschuhfach. Ihn gibt es für manche Länder zweisprachig. Hat der Unfallgegner gleichfalls einen dabei, kann man sich darauf verlassen, dass die Fragen identisch sind. Wer die Fragen nach den Personalien der Unfallbeteiligten und Zeugen, der Versicherung und dem Unfallhergang sorgfältig beantworten kann, hat es später einfacher mit der Schadenregulierung. Die HUK-Coburg rät außerdem, auch Fotos von der Unfallstelle zu machen.

In Frankreich und den Benelux-Staaten spielt der europäische Unfallbericht eine besonders wichtige Rolle. Der Unterschreibende erkennt den Inhalt unwiderruflich an. Anmerkungen oder Widersprüche müssen unbedingt unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei Widersprüchen oder Sprachschwierigkeiten füllt am besten jeder seinen eigenen Bericht aus und unterzeichnet ihn. Anschließend werden die Kopien ausgetauscht.

Nicht allein in diesem Punkt unterscheidet sich die Schadenregulierung der einzelnen Länder. Sobald es im Ausland kracht, gilt für die Schadenregulierung in der Regel nationales Recht: So stehen Geschädigten z.B. Wertminderung, Nutzungsausfall oder auch Mietwagenkosten nicht in allen europäischen Staaten zu oder sie liegen deutlich hinter den hierzulande üblichen Summen. Kfz-Versicherte mit einer Ausland-Schadenschutz-Versicherung müssen sich darüber keine Sorgen machen. Dieses Zusatzmodul zur Kfz-Haftpflichtversicherung garantiert, dass der eigene Versicherer Personen- und Sachschäden so reguliert, als hätte sich der Unfall im Inland ereignet, erläutert die HUK-Coburg. Statt der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert dann der eigene Versicherer den durch einen Dritten verursachten Schaden.

Ist das Auto nicht mehr fahrbereit, gibt es viele: Ein Schutzbrief, wie ihn die meisten Kfz-Versicherer anbieten, hilft hier. Das gilt auch, wenn zum Beispiel offene Fragen zu klären sind und der Geschädigte sich in der fremden Sprache nur schwer oder gar nicht verständigen kann. In diesem Fall bietet der Schutzbriefanbieter für das Übersetzen telefonische Unterstützung an.

Reparatur im Urlaub oder zu Hause?

Am besten speichern Reisende die Notrufnummer vor Fahrtantritt– gleich mit deutscher Ländervorwahl – auf dem Handy. Hat der Schutzbriefanbieter eine App, gehört auch sie auf das Mobiltelefon. Nach der Kontaktaufnahme kümmert sich die Versicherungsgesellschaft um die Pannen- und Unfallorganisation. Entweder wird das Auto vor Ort fahrbereit gemacht oder zur Reparatur in eine Werkstatt abgeschleppt. Auch bei Verständigungsproblemen helfen die Assistance-Mitarbeiter.

Verzögert sich die Reparatur, bietet ein Schutzbrief in der Regel auch Unterstützung bei der Umorganisation des Urlaubs. Die Fahrt kann durchaus für ein paar Tage unterbrochen werden oder man setzt sie mit einem Mietwagen oder per Bahn fort und holt das reparierte Auto später ab. Ob in der Werkstatt beim Reparaturauftrag oder beim Anmieten eines Pkw, eine der üblichen Kreditkarten gehört grundsätzlich ins Portemonnaie. Dabei geht es beim Mietwagen nicht um das Bezahlen, sondern um die Hinterlegung der erforderlichen Sicherheitskaution.

Ist der Unfallwagen fahrbereit und verkehrssicher, steht der Reparatur zu Hause nichts im Weg. Schadenersatzansprüche lassen sich jederzeit von Deutschland aus geltend machen. Alle Versicherer in der EU müssen entweder selbst in jedem anderen EU-Staat regulieren oder dort einen Schadenbeauftragten sitzen haben. Abgewickelt wird der Schaden nach dem Recht des Unfalllandes, aber in der Sprache des Geschädigten.

Enthält die eigene Kfz-Versicherung nicht das Zusatzmodul Auslandsschaden-Schutzversicherung, hilft zu Hause die Auskunftsstelle (Tel. 0800-250 260 0; aus dem Ausland: 0049 40 300 330 300) weiter. Mit Hilfe des gegnerischen Autokennzeichens ermittelt sie den verantwortlichen Versicherer bzw. dessen Schadenregulierungsbeauftragten. Hat die gegnerische Versicherung oder ihr Repräsentant drei Monate nichts von sich hören lassen, kann man sich auch an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe in Berlin wenden. (aum)

Foto: Autoren-Union Mobilität/HUK-Coburg

 


Veröffentlicht am: 10.08.2023

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