Startseite  
   

01.11.2024

 

 

Like uns auf Facebook

Folge uns auf Twitter

 


 

Werbung


Vorherigen Artikel lesen Nächsten Artikel lesen

 

Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 158

Im Gelände



Ball bei Probeschwung unabsichtlich bewegt und liegt jetzt 3 m von ursprünglicher Stelle. Was ist zu tun? Regel 9.4 gibt mir keine Antwort.


A.) muss der Ball zurückgelegt werden?
B.) oder kann der Ball unter zuzählen des unabsichtlichen Schlages (Bewegung durch Probeschwung) von der neuen Stelle gespielt werden (ohne Strafschlag)
C.) gibt es einen Strafschlag? Und der Ball muss zurückgelegt werden?

Dazu Regel 9.4a
Nimmt der Spieler seinen Ball in Ruhe auf oder verursacht, dass dieser sich bewegt, muss der Ball an seine ursprüngliche Stelle zurückgelegt werden, (die, wenn nicht bekannt, geschätzt werden muss).

Ein Probeschwung ist gemäß Regel Definition kein Schlag, da der Ball nicht bewusst geschlagen werden wollte.
Ruhender Ball wurde bewegt
Ball zurücklegen mit einem Strafschlag

Regel 9.4b
Nimmt der Spieler seinen Ball auf oder berührt ihn absichtlich oder verursacht, dass dieser sich bewegt, zieht er sich einen Strafschlag zu.

Würde der Ball in einem solchen Fall, nicht an seiner ursprünglichen Stelle zurückgelegt werden, bekommt der Spieler zwei Strafschläge für das Spielen eines Balls vom falschen Ort.

Foto: Pixabay

Quelle:
Golf in Austria

 

 


Veröffentlicht am: 21.04.2024

AusdruckenArtikel drucken

LesenzeichenLesezeichen speichern

FeedbackMit uns Kontakt aufnehmen

TwitterFolge uns auf Twitter

FacebookTeile diesen Beitrag auf Facebook

Hoch: Hoch zum Seitenanfang

Nächsten Artikel: lesen

Vorherigen Artikel: lesen

 


Werbung

 


Werbung - für eine gute Sache

 
         
     
     
     

Besuchen Sie auch diese Seiten in unserem Netzwerk
| Börsen-Lexikon - erklärt die Börse
| fotomensch berlin - der Fotograf von genussmaenner.de
| Frauenfinanzseite - alles für die Businessfrau
| Geld & Genuss - Lifestyle, Finanzen und Vorsorge für alle
| geniesserinnen.de - Genuss auch für die Damen
| gentleman today - Edel geht die Welt zu Grunde
| instock der Börseninformationsdienst
| marketingmensch | Agentur für Marketing, Werbung & Internet
| Unter der Lupe bewertet Gutes

 
Service
Impressum
Kontakt
Mediadaten
Newsletter
Datenschutzhinweis
Nutzungshinweise
Presse
Redaktion
RSS 
Sitemap
Suchen

 
Rechtliches
© 2007 - 2024 by genussmaenner.de. Alle Rechte vorbehalten.