(djd). Die frische Bergluft fühlt sich wunderbar an, die Sonne scheint und der Ausblick auf die majestätischen Gipfel ist atemberaubend: Der Wanderurlaub könnte nicht schöner sein. Doch plötzlich: Ein unachtsamer Schritt, ein Stolpern auf dem steinigen Pfad, und schon befindet man sich verletzt im unwegsamen Gelände. Was nun?
Hohe Kosten bei Bergrettung und Rücktransport
Besonders im Wanderurlaub sind die Risiken nicht zu unterschätzen. Wer sich in alpinem Gelände aufhält, ist mit zahlreichen Gefahren konfrontiert – von Stürzen in Felsspalten bis hin zu Lawinenabgängen. Rettungsmaßnahmen wie die Bergung per Hubschrauber sind aufwendig und kostspielig. In Österreich zum Beispiel müssen verunglückte Wanderer die Kosten für die Bergung selbst tragen. Ist dafür ein Hubschrauber nötig, kostet das im Durchschnitt rund 5.000 Euro pro Person, wie der Alpenverein 2023 berichtete.
Doch auch für medizinische Behandlungen bei Verletzungen oder Erkrankungen und den Rücktransport ins Heimatland können schnell hohe Beträge anfallen. Laut einer DEVK-Statistik kostete ein Rücktransport aus dem Ausland im Jahr 2024 im Schnitt 18.900 Euro. Die Kosten variieren je nach Zielort stark. Ein Krankenwagentransport von der Schweiz nach München kostet inklusive ärztlicher Begleitung etwa 2.500 Euro. Wird ein Flugtransport notwendig – beispielsweise ein Intensivtransport mit dem Ambulanzflugzeug von den Kanarischen Inseln nach Deutschland – steigen die Kosten schnell auf bis zu 55.000 Euro. Für interkontinentale Rücktransporte muss man mit noch höheren Beträgen rechnen. Daher ist es besonders wichtig, sich vor dem Urlaub genau über die Konditionen beim Versicherungsschutz zu informieren. "Gerade in solchen Fällen zeigt sich der Wert eines umfassenden Schutzes“, sagt Nadine Kurtz, Leiterin im Bereich Auslandsreise-Krankenversicherung bei der DEVK.
Mit der richtigen Versicherung sicher im Wanderurlaub
Um den Urlauberinnen und Urlaubern mehr Sicherheit zu bieten, hat etwa die Kölner Assekuranz die Bedingungen für den Krankenrücktransport erleichtert. Dieser wird nun nicht nur übernommen, wenn er medizinisch notwendig ist, sondern bereits dann, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Zudem hat die DEVK ihre Leistungen für Rettungs-, Bergungs- und Suchkosten auf 15.000 Euro erhöht. Auch Familien profitieren von Neuerungen, etwa wenn das Kind im Urlaub unerwartet ins Krankenhaus muss oder die Oma als Begleitperson erkrankt. Detaillierte Infos zum Versicherungsschutz auf Reisen gibt es unter www.devk.de/reise. „Es reist sich einfach unbeschwerter“, so Kurtz, „wenn man weiß, dass man im Ernstfall optimal abgesichert ist.“
Foto: djd/DEVK/Mediteraneo - stock.adobe.com
Wanderurlaub mit Hindernissen
Hohe Kosten im Notfall vermeiden
Veröffentlicht am: 12.03.2025
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