Eine Regelfrage: „Unabsichtliches“ Bewegen eines Balls am Grün – Strafe ja – nein?
Frage: Der Spieler lässt eine Münze unabsichtlich fallen, die den zur Ruhe gekommenen Ball am Grün trifft und bewegt. Manche Spieler sind sich dabei noch nicht sicher ob hier eine Strafe anfällt.
Antwort: Keine Strafe für versehentliches Bewegen des Balls. Es ist straflos, wenn ein Spieler, Gegner oder ein anderer Spieler im Zählspiel versehentlich den Ball oder Ballmarker des Spielers auf dem Grün bewegt.
Der Spieler muss
- den Ball oder Ballmarker an seine ursprüngliche Stelle zurücklegen (die, wenn nicht bekannt, geschätzt werden muss), siehe Regel 14.2 oder
- einen Ballmarker hinlegen, um die ursprüngliche Stelle zu markieren.
Ausnahme – Der Ball muss gespielt werden, wie er liegt, wenn der Ball sich während des Rückschwungs oder des Schlags zu bewegen beginnt und der Schlag dann gemacht wird (siehe Regel 9.1b).
Wenn der Spieler oder Gegner den Ball oder den Ballmarker des Spielers auf dem Grün absichtlich aufnimmt, siehe Regel 9.4 oder Regel 9.5, um herauszufinden, ob eine Strafe anfällt.
Dazu gibt es auch eine Interpretation:
Regel 13.1d(I)/1-Keine Strafe, wenn auf dem Grün Ball oder Ballmarker versehentlich bewegt wird
Beispiele, die nach Regel 13.1d(1) als versehentliche Handlungen angesehen werden, sind unter anderem:
- Der Spieler unternimmt vor einem Schlag normale Handlungen nahe seines Balls, wie zum Beispiel Übungsschwünge nahe am Ball oder den Ball ansprechen und dabei den Putter nahe am Ball auf dem Boden aufsetzen.
- Der Spieler lässt eine Münze oder einen Schläger fallen, die den Ball treffen und bewegen.
- Der Partner oder Gegner eines Spielers oder einer ihrer Caddies bewegt unabsichtlich den Ball oder Ballmarker, zum Beispiel, weil er mit dem Fuß gegen den Ball stößt, etwas auf den Ball fallen lässt oder den Ballmarker niederdrückt.
- Der Spieler tritt unbeabsichtigt auf den Ballmarker und der bleibt an seiner Schuhsohle haften.
In diesen Beispielen versehentlicher Bewegung müssen Ball oder Ballmarker zurückgelegt werden und es fällt für niemanden Strafe an. Ist die exakte Stelle, von der Ball oder Ballmarker bewegt wurden, nicht bekannt, muss sie geschätzt werden (Regel 14.2c).
Weitere Beiträge zum Thema Golfregeln:
Hans Kenesberger´s Regelkunde - Teil 51