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06.08.2025

 

 

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Kleine Tat – große Strafe

Vorsicht vor diesen Gesetzesfallen



Füttern von Tauben droht das Gefängnis. Klingt absurd? Genau das ist einem Rentner aus Großbritannien passiert. Ihm wurde per Gerichtsbeschluss auf Lebenszeit verboten, Vögel in seinem Garten zur füttern. Der Grund: Seine Tierliebe habe laut Anwohnern zu einem Befall geführt. Trotz wiederholter Verwarnungen fütterte er weiter. Bei Verstoß droht ihm nun eine Gefängnisstrafe.  „In Deutschland ist das ebenfalls garnicht so unwahrscheinlich“, wirft Markus Lindblad ein. 

Auch hier muss man kein*eKriminelle*r sein, um mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.In Städten wie Köln, München oder Berlin kann bereits das Füttern von Tauben mit bis zu 1.000 € Bußgeld geahndet werden. Ähnlich verhält es sich bei vielen anderen Dingen. Was harmlos wirkt, kann rechtlich schnell brisantwerdenund im Extremfall sogar hinter Gittern enden. Lindblad fährt fort: „Viele wissen gar nicht, womit sie sich strafbar machen könnenund das führt zu einer gefährlichen Grauzone zwischen Unwissenheit und Verurteilung.“ Weitere überraschende Gesetzesfallen und wo im Alltag Vorsicht geboten ist, erklärt der Experte von Haypp

Wenn die Steuerfalle bei eBay zuschnappt


Gerade bei Studierendenerfreuen sich Verkaufsplattformen wie Vinted oder eBay Kleinanzeigen großer Beliebtheit. Ein neues Sofa für wenig Geld, die modische Vintagejacke fast umsonst – hört sich verlockend an. Allerdings birgt dieser beliebte Nebenverdienstso einige Tücken. Wer regelmäßig Dinge im Internet verkauft, könnte steuerpflichtig sein ohne es zu wissen.Lindblad warnt: „Sobald eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt wird, kann das Finanzamt von gewerblichem Handeln ausgehen. Ohne Anmeldung und Abführung der Steuer handelt es sich dann um Steuerhinterziehung. Und die ist keinenfalls ein Kavaliersdelikt, sondern strafbar nach § 370 AO“. Gewinnerzielungsabsicht kann unterstellt werden, wenn ein*e Nutzer*in über 30 Verkäufe im Jahr abwickelt oder mehr als 2.000 Umsatz macht. Selbst kleine Summen können rechtlich zum Problem werden und im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren enden. 

Zwischen Ordnungswidrigkeit und Umweltstraftat – der Zigarettenstummel auf der Straße

Auch jenseits des Digitalen zieht Unachtsamkeit schnell rechtliche Konsequenzen mit sich. Der Griff zum Glimmstängel zum Biepsiel ist nicht nur für die eigene Gesundheit eine Gefahr, sondern kann auch für die Umwelt zur Belastung werden, wenn er achtlos auf die Straße geworfen wird. Für viele Raucher*innen ein Reflex, für die Justiz ein Delikt. Wer seinen Zigarettenstummel sorglos auf den Bürgersteig schnippt, riskiert in deutschen Städten bis zu 1.000 Euro Bußgeld. Und das nicht nur, weil es unschön aussieht. „Ein Zigarettenfilter enthält Mikroplastik, Schwermetalle und Giftstoffe, die ins Grundwasser gelangen können. Wenn das passiert, kann eine einzige Zigarette bis zu 1.000 Liter Wasser verunreinigen. Je nach Auslegung kann das achtlose Wegschnippen einer Kippe als umweltgefährdende Abfallbeseitigung gelten und damit nach § 326 StGB strafbar sein“, so der Deutschlandsprecher von Haypp.  „Eine Alternative stellt der Umstieg auf Nikotinbeuteldar, denn diese sind sowohl für Mensch als auch Umwelt weniger schädlich“, so Lindblad weiter.

Warum Autowaschen zuhause eine Umweltsünde ist 

Auch beliebte Wochenendbeschäftigungen wie das Autowaschen können unangenehme Konsequenzen haben. Der Lack glänzt nicht mehr, der Sommerstaub klebt auf dem Blech, und der Gartenschlauch liegt griffbereit. Bei warmem Wetter nutzen vieleihre freie Zeit um das liebsteFortbewegungsmittel wieder auf Vordermann zu bringen. Wer seinen Wagen aber in der Einfahrt oder am Straßenrand selbst wäscht, riskiert deutlich mehr als nur nasse Füße. Denn genau das verstößt laut Bußgeldkatalog inelf Bundesländern gegen das Wasserhaushaltsgesetz. Schmutzwasser mit Öl, Bremsstaub und Reinigungsmitteln kann ins Grundwasser sickern. „In der Regel drohen hierfür Bußgelder bis zu 50.000 Euro“, erläutert MarkusLindblad. „In extremen Fällen, etwa bei Vorsatz oder Wiederholung, ist auch eine Anzeige wegen Umweltschädigung denkbar.“ Die einzig wirklich legale Lösung ist die Fahrt in eine zugelassene Waschanlage, beziehungsweise zu einer Tankstelle. Denn dort ist die Abwasseraufbereitung gesetzlich geregelt und das Grundwasser bleibt sauber.

Fahrer mit Flipflops am Steuer riskieren den Führerschein

Wer an einem heißen Samstag nicht gerade mit seinem Gartenschlauch vor der Garage stehen möchte, den zieht es an die umliegenden Flüsse und Seen. Die Sonne lacht, die Badetasche ist gepackt und natürlich tragen die Deutschen dabei am liebsten Flipflops oder Adiletten. Was zunächst entspannt klingt, kann beim Autofahren zu einer ernsthaften Gefahr werden. Denn obwohl das Fahren mit Flipflops in Deutschland nicht explizit verboten ist, lauern hinter der lockeren Schuhwahl ernste Risiken.Markus Lindblad erklärt: „Wer mit offenem oder losem Schuhwerk einen Unfall verursacht, kann wegen grober Fahrlässigkeit belangt werden.“ Das bedeutet konkret: Bußgelder, der Verlust des Versicherungsschutzes und in besonders schweren Fällen ist sogar der Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Denn Schlappen jeglicher Art bieten keinen sicheren Halt, das Bremspedal kann verrutschen und genau das kann im entscheidenden Moment gefährlich werden. Das Fatale daran: Erst wenn etwas passiert, wird aus einem modischen Fauxpas schnell ein rechtliches Problem mit weitreichenden Konsequenzen.

Waldspaziergang mit Nebenwirkung: Pilzesammelnist oft strafbar

Über das richtige Schuhwerk ist man sich bei einem Waldspaziergang hingegen glücklicherweise oft im Klaren. Viel mehr Gedanken machen sich die Deutschen über die anstehende Pilzsaison. Mit entstaubten Körben und Pilzmessern ziehen Naturliebhaber eifrig in den Forst, um ihre Vorräte aufzustocken. Aber Achtung – was nach Herbstidylle klingt, kann schnell zu einer juristischen Falle werden: Wer zum Beispiel im falschen Waldstück sammelt oder zu viele Steinpilze einpackt, handelt oft rechtswidrig.  „In Deutschland ist das Sammeln von Pilzen grundsätzlich erlaubt, aber nur für den Eigenbedarf und meist in sehr kleinen Mengen“, so Lindblad. Konkrete Vorgaben gibt es zum Beispiel in Brandenburg, hier gilt eine Beschränkung bis maximal 1 kg. In Bayern dürfen sich Sammler sogar über 2 kg freuen. Wer aber kein Maß kennt und kiloweise Pilze mitnimmt, um sie zu verkaufen oder gar geschützte Arten erwischt, verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Auch Diebstahl steht juristisch im Raum.Schließlich gehört der Wald meist nicht dem Sammler. „Die Folge: Bußgelder in teils vierstelliger Höhe oder sogar eine Anzeige“, schließt der Deutschlandsprecher von Haypp. 

1) https://www.bbc.com/news/articles/c2lznw1pngdo
2)  https://www.bussgeldkatalog.org/tauben-fuettern/
3) https://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Internet-Ebay-Kleinanzeigen-Co.-In-diesen-Faellen-wird-das-Finanzamt-aktiv-38853631.html
4) https://www.steuern.de/plattformen-steuertransparenzgesetz
5)https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/grundwasser
6)  https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-auto-waschen/
7)https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/autofahren-flipflops/
8) https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html
9)  https://www.passion-pilze-sammeln.com/sammelhoechstmenge_von_pilzen.html?

Foto: Pixabay

 


Veröffentlicht am: 06.08.2025

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