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Die aktuellen Gesundheitsnachrichten mit Michael Weyland

Thema heute: Die Kosten für eine Psychotherapie lassen sich von der Steuer absetzen



Zahlreiche Menschen fühlen sich permanent niedergeschlagen und traurig, leiden unter starken Ängsten, meiden soziale Kontakte und schaffen es nicht mehr, die alltäglichen Anforderungen zu bewältigen. Diese Anzeichen können ein Hinweis auf eine psychische Erkrankung sein. In diesem Fall kann es ratsam sein, sich professionelle Hilfe zu holen.


Aber in vielen Regionen gibt es zu wenige Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Daher suchen Betroffene oft Privatpraxen auf und zahlen die Therapiekosten aus der eigenen Tasche. Solche Behandlungskosten sind steuerlich absetzbar. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. hin. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen nach dem deutschen Steuerrecht erfüllt sein.

Wann übernimmt die Kasse die Kosten?

Wenn es sich um eine diagnostizierte psychische Erkrankung, z.B. Depressionen, Angst-, Ess-, Persönlichkeits- oder Verhaltensstörungen handelt, übernehmen in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie. Dafür ist vor Beginn der Therapie ein Besuch der psychotherapeutischen Sprechstunde verpflichtend. Hier stellt ein Psychotherapeut im Gespräch fest, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, ob eine Behandlung nötig ist, und empfiehlt die passende Therapie.

Wird eine der vier Richtlinienpsychotherapien angeraten, kann ein Antrag bei der Krankenkasse auf Kostenübernahme gestellt werden. Darunter fallen die Systemische Therapie, die Verhaltenstherapie, die Analytische Psychotherapie und die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Wichtig ist, dass die Genehmigung der Krankenkasse vor Behandlungsbeginn vorliegt und die Therapie bei einem von der Kasse zugelassenen Psychotherapeuten erfolgt.

Wann zahlt die Krankenkasse nicht?

Bei Beamten leistet die Beihilfe in der Regel einen Zuschuss von 50 Prozent für die Behandlungskosten. Die übrigen Kosten sind selbst zu tragen. Für privat Versicherte gibt es hingegen keine einheitlichen Regelungen. Einige Therapien werden ohnehin von keiner Kasse bezahlt, auch wenn sie wissenschaftlich anerkannt sind. Dazu zählen u.a. die Gesprächstherapie, Gestalttherapie oder Logotherapie. Werden die Kosten einer Psychotherapie nur bezuschusst oder nicht übernommen, bleibt Betroffenen noch die Möglichkeit, diese steuerlich geltend zu machen.

Voraussetzungen für das Finanzamt

Übernimmt die Krankenkasse ausschließlich einen Teil der Behandlungskosten, können die Zuzahlungen steuerlich abgesetzt werden. Bei vollständigen Selbstzahlern fordert das Finanzamt ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen, worin die medizinische Notwendigkeit einer Therapie bescheinigt wird.

Den kompletten Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden.

 


Veröffentlicht am: 11.04.2025

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